Das "Aus" für das MZ-Kennzeichen naht

- Bezirkshauptfrau Gabriele Budiman und Manfred Rinnhofer.
- Foto: Koidl
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Seit 1. Juli werden BM-Kennzeichen ausgegeben. Bis 30. September gibt es eine Übergangsfrist.
Von Angelina Koidl
Ein halbes Jahr ist es her, dass die beiden Bezirke Bruck an der Mur und Mürzzuschlag zum neuen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag zusammengelegt wurden. Die Übergangsfrist bis zur Ausgabe der neuen KFZ-Kennzeichen war mit 30. Juni vorbei.
Somit werden seit 1. Juli für den ehemaligen Bezirk Mürzzuschlag Kennzeichen bzw. Wechselkennzeichen mit der Behördenbezeichnung "BM" ausgegeben. Jedoch nur dann, wenn die Zulassungsstellen keine MZ-Kennzeichen mehr vorrätig haben. Denn bis 30. September gibt es hier noch eine Übergangsfrist um solche Vorräte aufbrauchen zu können.
So hatte beispielsweise eine Zulassungsstelle in Mürzzuschlag am Donnerstag vergangener Woche noch 68 MZ-Kennzeichen gelagert. "Wenn ein Mürzer ein BM-Kennzeichen haben will, dann bekommt er auch eines", sagt Bezirkshauptfrau Gabriele Budiman.
Alle MZ-Kennzeichen bleiben während einer aufrechten Zulassung des Fahrzeuges weiterhin gültig. Erst bei einer Neu- oder Ummeldung bekommt der Fahrzeugbesitzer eine neue Nummerntafel mit der Behördenbezeichnung "BM", diese kostet dann 18 Euro plus eine neue Begutachtungsplakette um 1,45 Euro.
Wunschkennzeichen
"Um die 60 Personen haben heuer noch neue Wunschkennzeichen beantragt", so Manfred Rinnhofer, Sachbearbeiter in der Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Versicherungsangelegenheiten und Wunschkennzeichen in der Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag. 247,75 Euro kostet das bei bereits angemeldeten Fahrzeugen.
Seit 1. Juli können keine Wunschkennzeichen mit "MZ" mehr reserviert werden. Ein Wunschkennzeichen kann immer nur frühestens sechs Monate vor Ablauf verlängert werden. Fahrzeuglenker mit einem MZ-Wunschkennzeichen hatten bis 30. Juni die Möglichkeit, einen Verlängerungsantrag zu stellen. Wurde dieser gestellt, kann das MZ-Wunschkennzeichen weitere 15 Jahre behalten werden.
"Einige ließen sich ihr Wunschkennzeichen auch zurücklegen, um es dann wieder neu reservieren zu lassen", erzählt Manfred Rinnhofer. Denn wäre das Wunschkennzeichen nach Dezember 2013 ausgelaufen, hätte kein Verlängerungsantrag mehr gestellt werden können.
Da jedes KFZ-Kennzeichen klarerweise nur einmal im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag vergeben werden kann ist es in Zukunft bei Wunschkennzeichen so, dass sich hier Fahrzeuglenker des ehemaligen Bezirkes Mürzzuschlag danach richten müssen, was im ehemaligen Bezirk Bruck an der Mur bereits vergeben ist.
Wann der erste Zulassungsbesitzer, der bislang das Kennzeichen "MZ" geführt hat, ein BM-Kennzeichen erhält, kann seitens der Behörde nicht ermittelt werden.
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