Schulpflicht für Flüchtlingskinder
Kindberg bald mit noch mehr Klasse

Für die Kinder, die im Flüchtlingsquartier Kindberg untergebracht sind, werden jetzt zusätzliche Schulklassen eingerichtet. | Foto: Hofbauer
3Bilder
  • Für die Kinder, die im Flüchtlingsquartier Kindberg untergebracht sind, werden jetzt zusätzliche Schulklassen eingerichtet.
  • Foto: Hofbauer
  • hochgeladen von Markus Hackl

Das Flüchtlingsquartier in Kindberg bringt auch mit sich, dass eine Lösung für die rund 50 Kinder gefunden werden musste, schließlich gilt in Österreich die Schulpflicht. Nach den Semesterferien startet der Unterricht in vier dislozierten Schulklassen.

KINDBERG. In Zusammenarbeit mit der steirischen Bildungsdirektion werden ab März vier Deutschförderklassen (zwei Volksschulklassen und zwei Mittelschulklassen) eingerichtet. Der Schulbesuch findet außerhalb der regulären Schulgebäude in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten statt.

"Durch den noch offenen Rechtsstreit mit dem Eigentümer der Betreuungseinrichtung für Asylwerber ist die Errichtung einer Schule direkt im Flüchtlingsheim derzeit nicht möglich", erklärt dazu der Kindberger Bürgermeister Christian Sander. Bei den Klassen handelt es sich um sogenannte dislozierte Schulklassen; die Leitung obliegt der jeweiligen Schulleitung in Volks- und Mittelschule. die erforderlichen Lehrpersonen wurden per Ausschreibung bereits gefunden, nach den Semesterferien nehmen die beiden Volksschulklassen den Unterricht auf, die beiden Mittelschul-Klassen beginnen eine Woche später. 

Im Gebäude des Kindberger Gymnasiums werden zwei Volksschulklassen untergebracht. | Foto: Hofbauer
  • Im Gebäude des Kindberger Gymnasiums werden zwei Volksschulklassen untergebracht.
  • Foto: Hofbauer
  • hochgeladen von Markus Hackl

Gemeinde als Schulerhalter

Schulerhalter ist auch in diesem Fall die Stadtgemeinde Kindberg. "Wir müssen vorerst für die Kosten für Miete, Heiz- und Energiekosten sowie das Schulmobiliar aufkommen. Die Personalkosten übernimmt die Bildungsdirektion Steiermark", erklärt Christian Sander. Er stützt sich auf eine Zusage des Innenministeriums, wobei der Stadtgemeinde Kindberg keinerlei Kosten für den Betrieb des Flüchtlingsheimes entstehen würden. "Wir sind dabei abzuklären, ob und in welcher Form es Zuschüsse des Bundes für den Schulbetrieb geben wird", erklärt er weiter.

Wobei alle Bewohner des Flüchtlingsquartiers mit Hauptwohnsitz Kindberg gemeldet sind und die Gemeinde dafür pro Kopf – entsprechend eines Stichtages im Jahr – Ertragsanteile über den Finanzausgleich  zugesprochen bekommt. Durch den Hauptwohnsitz wird auch die Schulpflicht im Schulsprengel Kindberg schlagend.

Nähe zur Regelschule

Die zwei Mittelschulklassen sind im Gebäude der Allianz-Versicherung untergebracht. Die Räume dazu werden gerade vom Gebäudeinhaber (Ernst Janner) adaptiert. Die beiden Volksschulklassen finden im Gebäude des BORG Kindberg Unterschlupf. Gebäudeinhaber ist hier die Bundesimmobiliengesellschaft. "Mein Dank gilt BORG-Direktor Juri Höfler, der uns hier tatkräftig unterstützt hat", so Christian Sander. "Die Schulstandorte sind bewusst so gewählt, dass sie in unmittelbarer Nähe der eigentlichen Standort-Schule liegen, das bekommt besonders dem Lehrpersonal zugute."

Eine Integration in den Regelunterricht der Standortschulen wurde zwar überlegt, die Idee aber wegen der schwierigen Umsetzung wieder verworfen. "Das Problem ist, dass es absolut nicht abzuschätzen ist, wie lange die Familien hier in Kindberg bleiben. Das reicht von nur wenigen Wochen und geht bis zu mehreren Monaten. Dazu kommt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Familien dauerhaft in Kindberg und Umgebung bleiben werden", so der Bürgermeister. Eine Integration in einen bestehenden Schulverband sei demnach kaum möglich und würde Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler überfordern.

BBU-Chef Andreas Achrainer mit dem Kindberger Bürgermeister Christian Sander bei einer Informationsveranstaltung im Volkshaus. | Foto: Hackl
  • BBU-Chef Andreas Achrainer mit dem Kindberger Bürgermeister Christian Sander bei einer Informationsveranstaltung im Volkshaus.
  • Foto: Hackl
  • hochgeladen von Markus Hackl

Rechtsstreit noch offen

Eine erste Verhandlungsrunde im Rechtsstreit mit dem Eigentümer soll es voraussichtlich im Mai geben. Dabei geht es um eine möglicherweise „bewilligungswidrige Nutzung als Betreuungseinrichtung für Asylwerber“. Seitens des Vermieters bzw. Eigentümers wurde gegen diesen Bescheid der Stadtgemeinde Kindberg Berufung eingelegt. Das Verfahren ist derzeit beim Landesverwaltungsgericht Steiermark anhängig. Derzeit ergeben sich aber dadurch keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb der Bundesbetreuungseinrichtung. 

Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Innenminister Gerhard Karner erfolgte im Falle der Bundesbetreuungseinrichtung Kindberg vorweg eine eingehende Prüfung der Eignung und Nutzungsmöglichkeiten des Objekts im Hinblick auf die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Hierzu wurde unter anderem auch eine entsprechende Stellungnahme der für Bau- und Raumordnungsangelegenheiten zuständigen Abteilung des Landes Steiermark eingeholt.

Hätte die Stadtgemeinde Kindberg als zuständiger Schulerhalter die dislozierten Schulklassen im Objekt der BBE eingerichtet, so hätte sie gegen ihren eigenen Bescheid gehandelt und hätte dem Rechtsstreit wahrscheinlich eine neue Richtung gegeben.

Weitere Beiträge aus der Region:

Vier neue Windräder hängen am Netz
Herausforderungen am Arbeitsmarkt
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.