Sozialstaat Österreich

Sozialstaat Österreich!

Eine 86jährige Mürzzuschlagerin erhält vor Weihnachten eine „bösartige“ Nachricht von der PVA!

Die Patientin befand sich im LKH und bekam auf Antrag des LKH und einen Besuch des damaligen Amtsarztes ein Pflegegeld der Stufe 1. Dieser Antrag wurde im Jahre 2009 gestellt und wie erwähnt auch bewilligt.
Nun hatte die Patientin, welche absolut Betreuungshilfe benötigt, versucht, eine Erhöhung der Pflegestufe zu erhalten. Sie ist Bezieherin einer Mindestrente.
Dieses Ansuchen wurde laut Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 11. November 2013 abgelehnt.

Begründung:
Herbeischaffung von Nahrungsmitteln und Medikamenten
Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
Pflege der Leib- und Bettwäsche
Mobilitätshilfe im weiteren Sinn

Der für die Vornahme der angeführten Verrichtungen durch fremde Personen notwendige Zeitaufwand reicht jedoch für die Erhöhung der zuerkannten Pflegestufe 1 nicht aus, weshalb der Antrag abzulehnen war.

(Haben sie gelesen? Die Pflegestufe 1 wurde zuerkannt!!)

Nun kommt von der PVA – vom 11. November 2013 - ein Schreiben, welche der Patientin auch noch die Pflegestufe 1 entzogen wird.
Bescheid:
Das Pflegegeld wird mit Ablauf des Monates Dezember 2013 entzogen, da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld nicht mehr vorliegen.

(Auf Grund einer ärztlichen Begutachtung, diese ärztliche Begutachterin dürfte eine schlechte Nacht hinter ihr gehabt haben!).

Die Patientin ist ja seit der Zuerkennung der Pflegestufe 1 nicht gesünder geworden, im Gegenteil, die Patientin ist 86 Jahre alt, und jeder geistig „intakte“ Mensch wird wissen, mit zunehmendem Alter kann man nicht gesünder werden und die Beweglichkeit wird ja dadurch auch immer eingeschränkter.

Die 86jährige Patientin gehörte auch zu den sogenannten „Trümmerfrauen“ und schufteten nach dem 2. Weltkrieg um unser Land wieder aufzubauen.

Wenn Sie untenstehenden Artikel der Kronen Zeitung gelesen haben, so ist ersichtlich, für „Flüchtlinge und Asylanten“ stehen sofort Millionen zur Verfügung, nicht aber für die einheimische Bevölkerung.
Österreich ist ein Sozialstaat? Wenn, dann nur für Asylanten und „abgedackelte“ Politiker.
DANKE Sozialstaat Österreich, es ist bewundernswert wie unser Staat auf die einheimische
hilfebedürftige Bevölkerung schaut.

(Artikel aus der Kronen Zeitung vom 1. Dezember 2013)

Die Aufwendungen für Flüchtlinge im Land galoppieren einfach davon. Jetzt muss für „hilfs- und schutzbedürftige Asylwerber“ neuerlich aufgestockt werden.
Insgesamt 23,4 Millionen Euro, so steht es im Landesbudget 2013, werden gemäß „Steiermärkischem Betreuungsgesetz“ für Asylanten aufgewendet. Diese Woche mussten die Regierer die Landes-Schatulle neuerlich öffnen. Satte 2,4 Millionen Euro braucht es an Nachbedeckung, als „überplanmäßige Mehrausgabe“ halt.

Verpflegung, Unterbringung, Transportkosten, Taschengeld, Schülerfreifahrt, Krankenversicherung, Bekleidungshilfe werden so finanziert.
Ob das notwendig ist?
„Es muss zumindest möglich sein, das kritisch zu hinterfragen, ohne gleich ins rechte Eck gedrängt zu werden“, argumentiert FPÖ-Landtagsabgeordneter Hannes Amesbauer, der eine Evaluierung der Kosten und der Leistungen der Flüchtlingsbetreuung dringend einfordert.

Die Steiermark behält den Pflegeregress aufrecht, entzieht einer bedürftigen 86jährigen die Pflegestufe 1 – 154,20 Euro - , und warum? -, damit „Asylanten“ einen mehr oder weniger erholsamen Aufenthalt in Österreich genießen können.
Ja so ist es, Österreich geht „über“ vor Nächstenliebe, sprich zu den Asylanten!!

Ob man dieser 86jährigen Patientin nicht doch noch ein Weihnachtsgeschenk machen könnte?

Name der Patientin ist dem Verfasser dieses Artikels natürlich bekannt.

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