Verordnung gilt nur für Murau

Nadelöhr: Lkw-Fahrverbot gilt nur zwischen Scheifling und Dürnstein. Foto: Pfister
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  • hochgeladen von Stefan Verderber

Die Bürgerinitiativen Neumarkt, St. Marein, Perchau, Mariahof, St. Lorenzen, Scheifling und Kulm sprechen in einer Presseaussendung von „Mautflüchtlingen, Verwaltungsstraftätern und vom fehlenden politischen Willen“. Mit Verordnung vom 14. Juli 2006 wurde „aus Sicherheitsgründen“ für die B 317 ein Fahrverbot für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf dem Streckenabschnitt von Scheifling bis Dürnstein erlassen. Im Dezember 2012 wurde von der BH Murau nachgebessert, indem der Begriff Ziel- und Quellverkehr präzisiert wurde. „Nach anfänglichen Erfolgen durch strikte Kontrollen, Umkehrzwang der nicht berechtigten Fahrzeuge und einer dadurch erwirkten Reduzierung um ca. 40 Prozent des Lkw-Verkehrs auf der besagten Strecke, ist bedauerlicherweise keine weitere Verbesserung für die Sicherheit der unmittelbar betroffenen Bevölkerung mehr festzustellen“, heißt es in einer Presseaussendung der Bürgerinitiative. Sowohl inländische als auch ausländische Transportunternehmen würden die Verordnung missachten, die kurioserweise nur für die 25 Kilometer zwischen Scheifling und Dürnstein im Bezirk Murau gilt. Von Judenburg bis Scheifling gilt das Lkw-Fahrverbot nicht, weshalb es im Polizeibezirk Murau natürlich geradezu zwangsläufig zu Engpässen bei den Kontrollen kommen muss.
Der Murauer Polizeibezirkskommandant-Stv. Kurt Adlaßnig ist zuständiger Referent für Verkehr und Einsatz. Er sagt: Wir haben die Kontrollen gerade in letzter Zeit wieder verschärft. Unter den Kontrollierten sind natürlich auch viele mit der Erlaubnis im Rahmen des Ziel- und Quellverkehrs dabei.“ Für noch mehr Kontrollen würde schlicht und einfach das Personal fehlen, so Adlaßnig.
In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass kontrollierte Fahrer ihre Kollegen natürlch per Funkspruch warnen, wenn kontrolliert wird. Ist die Kontrolle aufgehoben, wird die Strecke per Funk wieder „freigegeben“. Die Bürgerinitiative erwähnt in diesem Zusammenhang positiv, dass die hauptbetroffene Polizei Neumarkt „im Rahmen ihrer „beschränkten Möglichkeiten“ immer wieder Kontrollen durchführen würde. Ein Befürworter des inzwischen verworfenen Straßenausbaus meint dazu: „Das kommt davon, wenn man den Bau zeitgemäßer Straßenverbindungen verhindert“.

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