MEINUNG: Ein "Loblied" auf die Genossenschaften

Unter einer Genossenschaft versteht man einen Zusammenschluss von natürlichen beziehungsweise juristischen Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist. Dabei wird zwischen Bank-, Bau-, Konsum-, Dienstleistungs-, Absatz- und Produktionsgenossenschaften unterschieden. Die Mitglieder einer Genossenschaft sind quasi deren Eigentümer. Diese Betriebsform ist körperschaftssteuerpflichtig und wird mit der Handelsgesellschaft gleichgestellt. Die ersten Genossenschaften im deutschsprachigen Raum wurden Mitte des 19. Jahrhunderts von Hermann Schulze-Delitzsch im sächsischen Delitzsch und von Friedrich Wilhelm Raiffeisen im rheinland-pfälzischen Weyerbusch gegründet. Genossenschaften sind Wertegemeinschaften, die in der Regel Ziele verfolgen, die über rein wirtschaftliche Interessen hinausgehen. Das zeichnet diese Unternehmensform besonders aus.

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