WIRTSCHAFT
Waren-Abholung auch im Handel
Seit dem zweiten Lockdown sind Abholungen von Speisen bei Gastronomiebetrieben möglich und auch ein wichtiger Bestandteil für diese, um ihre Waren zu verwerten und Umsätze zu erzielen. „Warum darf ich mein Schnitzel bestellen und abholen, aber Bekleidung, Bücher und Schuhe nicht?“, fragt sich Josef Herk, WB-Landesobmann und Präsident der WKO Steiermark. Er plädiert in dieser Frage für eine Änderung der Lockdown-Regeln: „Ein solches Abholservice lässt sich ohne Probleme kontaktlos organisieren und wäre gerade für viele kleine Betriebe eine wichtige Maßnahme“, so Herk. Die derzeitige Praxis, dass einige Großhändler ihr gesamtes Sortiment verkaufen während alle anderen ihre Läden zugesperrt halten müssen, entspreche nämlich nicht den Prinzipien eines fairen Wettbewerbs, für den sich der Wirtschaftsbund Steiermark einsetzt. Vor allem angesichts des mit Black Friday und Cyber-Monday nun voll einsetzenden Weihnachtsgeschäfts. „Wenn wir in Zukunft noch eine vernünftige Beratung in einem Fachgeschäft haben möchten, müssen wir hier Ermöglicher und nicht Verhinderer sein. Mit der geforderten Änderung könnte der Buchhändler ums Eck und die Floristin im Ort auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ihre Existenzgrundlage sichern“, meint Josef Herk zu diesem Thema.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.