Freude bei Minex über Gerichtsentscheidung
Bau für Minex-Verhüttungsanlage in Zeltweg soll im Frühjahr 2019 in Angriff genommen werden.
ZELTWEG. In der Chefetage der Minex Mineral Explorations GmbH mit Sitz in Graz freut man sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Davor war ja wie berichtet von den Grünen und der „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Aichfeld“ gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes Steiermark berufen worden. Neben 80 Einzelpersonen legten unter anderem auch Greenpeace und der WWF Beschwerde ein.
Detailplanung beginnt
Wie Geschäftsführer Ulrich Koch gegenüber einer Tageszeitung äußerte, werde man jetzt „mit der Detailplanung loslegen“. Weitere Einsprüche sind zwar möglich. Diese haben aber keine aufschiebende Wirkung mehr, weshalb der Baustart am brachliegenden Industriegelände der ehemaligen ÖDK in Zeltweg bereits im Frühjahr des nächsten Jahres erfolgen könnte. Die Unternehmensführung rechnet mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme.
Kritik wird ernst genommen
Gegenüber der Murtaler Zeitung äußerte Geschäftsführer Ulrich Koch in einem vorangegangenen Bericht über die Causa Minex: „Wir nehmen jede Kritik und Anregung ernst, sie muss nur berechtigt sein“. Tatsächlich hat sich das Unternehmen alle Mühe gegeben und auch zu öffentlichen Informationsveranstaltungen und Projektpräsentationen eingeladen.
Kein Asbest im Spiel
In einer Stellungnahme gegenüber der Murtaler Zeitung betonte Geschäftsführer Ulrich Koch bereits in der Vergangenheit, dass kein Asbest im Spiel sei. „Wir beziehen das Roherz ausschließlich aus den bestehenden Steinbrüchen Preg und St. Stefan. Diese lieferten in den letzten Jahrzehnten mehr als 50 Millionen Tonnen Rohstoff in die gesamte Steiermark, der frei von gesundheitsgefährdendem Asbest ist. Andernfalls könnten diese Steinbrüche nicht so wie jetzt betrieben werden“, so Koch in seiner damaligen Stellungnahme zu diesem Thema.
Anderer Ansicht
Schriftlich zum jüngsten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts Stellung genommen hat gegenüber der Presse die „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Aichfeld“. Darin wird die Entscheidung „mit Verwunderung und Bedauern zur Kenntnis genommen. „Zwar haben wir durch unser Engagement einige wesentliche Verbesserungen des Projektes (etwa in den Bereichen Lärmschutz, Gewässerökologie, Limnologie oder beim Naturschutz) erreicht, welche das Gericht in seinen nunmehrigen Auflagen manifestiert hat. Dennoch überrascht es uns, dass das Gericht die zahlreichen von uns eingebrachten sachverständigen Expertisen zum Bereich Luftschadstoffe nicht aufgegriffen hat“, heißt es darin. „Im Speziellen blieb die Asbestkomponente von den Landesbehörden nahezu unbehandelt. Dies war für eine Gruppe von Anrainern aus unserer Initiative Grund genug, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen“, heißt es in einer ersten Reaktion.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.