Bezirk Neunkirchen/Wiener Neustadt
Gewalttäter darf Kind abholen +++ Gesetz macht es ihm leicht
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Ein Papa riss seine Tochter (6) mit in den Tod. Haben Kontrollmechanismen versagt? Die Lage ist kompliziert.
Er war ein verurteilter Gewalttäter und wurde vor rund einem halben Jahr von der Polizei wegen häuslicher Gewalt des gemeinsamen Zuhauses verwiesen. Dennoch konnte der 38-Jährige Alex V. seine sechsjährige Tochter unbegleitet abholen. Ein Besuch, der mit Mord und Suizid auf Bahngeleisen in Sollenau endete (die RegionalMedien NÖ berichteten).
Schnell stand ein Behördenversagen im Raum. versagt haben. Neunkirchens Bezirksgerichtsvorsteher Stefan Koppensteiner darf aus Datenschutzgründen zwar nichts zu diesem Fall sagen; er macht aber deutlich wie kompliziert derartige Fälle sein können.
Kein Antrag, keine Hilfe
Der Richter: "Eine Wegweisung führt nicht automatisch zu einem Gewaltschutzverfahren." Ein solches müsse nämlich vom betroffenen Partner eigens beantragt werden. Das bedeutet, selbst potentielle Gewalttäter könnten unbegleitet Zugang zu ihren Kindern erlangen. "Automatismus gibt es schon. Die Polizei verständigt das Gewaltschutzzentrum." Aber ohne einen entsprechenden Antrag werde dann niemand aktiv. Der Jurist ortet hier Bedarf für eine Gesetzesänderung. Und selbst dann käme es laut Koppensteiner vor, dass Personen den Antrag auf ein Gewaltschutzverfahren zurückziehen. Wenn ein Antrag hingegen gestellt und bearbeitet wurde, würden Gericht und Behörde Hand in Hand in solchen Fällen tätig.
Zurück zu Alex V. Der 38-Jährige hatte nach seiner Verurteilung einen Bewährungshelfer von "Neustart". Dort hieß es auf Anfrage: "Bei Gewaltdelikten wird so schnell wie möglich mit dem Verurteilten Kontakt aufgenommen..."
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