Förderungen
48 Millionen Euro für Wohnbau in Niederösterreich

- (v.l.n.r.): Wohnbausprecher LAbg. Christian Gepp und Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
- Foto: Elke Ecker
- hochgeladen von Caroline Fegerl
In der letzten Sitzung der NÖ Landesregierung, am 22. Oktober wurden Förderungen für insgesamt 865 Wohneinheiten beschlossen. Diese setzen sich aus 352 Neubauten und 513 sanierten Wohneinheiten zusammen.
NÖ. Insgesamt über 48 Millionen Euro fließen aus dem Zweckzuschuss des Bundes in die geförderten Wohnbauprojekte Niederösterreichs. Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) erklärte, dass diese Förderung in Zeiten steigender Baukosten essenziell sei, um den leistbaren Wohnraum zu sichern und gleichzeitig die heimische Wirtschaft zu stärken. Damit soll verhindert werden, dass Bauvorhaben ins Stocken geraten und die Schaffung dringend benötigter Wohnmöglichkeiten gefährdet wird.
Zugleich soll die Förderung zeigen, dass Niederösterreich nicht nur auf Neubauten setzt, sondern auch bestehende Wohnräume modernisiert, um sie den aktuellen technischen und energetischen Standards anzupassen.
Für wen sind die Förderungen?
Von den neuen Wohnbau-Förderungen sollen vor allem gemeinnützige Wohnbauvereinigungen sowie Gemeinden in Niederösterreich profitieren. Diese können durch die finanziellen Zuschüsse Projekte realisieren, die entweder den Bau neuer Miet- oder Eigentumswohnungen oder die umfassende Sanierung bestehender Wohnanlagen betreffen. Besonders im Fokus stehen dabei auch spezielle Wohnformen wie „Junges Wohnen“ oder „Begleitetes Wohnen“, bei denen die Förderung sogar erhöht ausfällt.

- Neue und sanierte Wohneinheiten sollen den Bürgern in Niederösterreich zukunftssicheren Wohnraum bieten.
- Foto: MeinBezirk.at
- hochgeladen von Marco Steurer
Das Ziel dabei ist klar: Der Wohnraum soll sowohl für junge Menschen, die das 35. Lebensjahr bislang nicht erreicht haben, als auch für betreuungsbedürftige Personen und Menschen mit Behinderung besser zugänglich gemacht werden.
Diese Zielgruppen erhalten durch die speziell ausgelegten Programme mehr Unterstützung, um barrierefreien Wohnraum zu schaffen und betreutes Wohnen zu ermöglichen.
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung
Um die Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen die Bauvorhaben bestimmte Kriterien erfüllen. Diese beinhalten unter anderem, dass sie durch den Gestaltungsbeirat beurteilt wurden oder ein Architektur- und Planungsauswahlverfahren durchlaufen haben.
Zudem muss ein Energieausweis vorgelegt werden, der die energetische Effizienz der Gebäude bestätigt. Besonders gefördert werden dabei Projekte, die erneuerbare Energiequellen nutzen und den Einsatz fossiler Brennstoffe vermeiden.

- Geförderte Sanierungsprojekte modernisieren bestehende Wohnräume auf den neuesten Stand.
- Foto: Pixabay
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Auch die Größe der geförderten Wohnungen ist festgelegt: Bei Mietwohnungen liegt das Höchstausmaß der geförderten Wohnfläche bei 80 m², bei Reihenhäusern sind es bis zu 110 m². Für bestimmte Sonderformen wie Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung oder Wohnheime gibt es ebenfalls klar definierte Flächenvorgaben.
Alle Details zu der Wohnbauförderung kannst du dir hier durchlesen.
Fokus auf Sanierungen und Nachhaltigkeit
Neben den Neubauten legt das Paket auch einen starken Fokus auf die Sanierung bestehender Gebäude. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der anerkannten Sanierungskosten und einer Erhöhung der Annuitätenzuschüsse (Zuschüsse zur monatlichen Rückzahlungsrate eines Wohnbaukredits) von 4 auf 6 Prozent will die Landesregierung die Sanierungen attraktiver gestalten.
Wohnbau-Landesrätin Teschl-Hofmeister unterstrich dabei die Bedeutung dieser Maßnahmen, um der Bodenversiegelung entgegenzuwirken und gleichzeitig bestehende Gebäude auf aktuelle technische Standards zu bringen.
Ein zentraler Punkt bei den Förderungen ist die energetische Effizienz der Projekte. Voraussetzung für eine Förderung ist der Einbau hocheffizienter alternativer Energiesysteme wie Fernwärme oder Wärmepumpen.
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