Bundesheer reagiert
Vorwürfe gegen Militärdekan – Verteidigungsministerium stellt einiges klar

Nach einem Kurier-Bericht nimmt nun das Bundesheer Stellung und stellt einiges klar.
 | Foto: HBF/Gunter Pusch; ÖBH/Manfred Raunegger
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Nach dem Bericht des Kurier über Vorwürfe gegen einen niederösterreichischen Militärdekan stellt das Bundesheer gegenüber MeinBezirk einige Punkte klar.

NIEDERÖSTERREICH. Eine Beschwerde gegen einen niederösterreichischen Militärdekan, mehrere darin angeführte Vorwürfe und die Frage, welche Konsequenzen daraus folgen: Der Fall sorgt nach einem Bericht des Kurier nun neuerlich für Aufmerksamkeit. Das Bundesheer nimmt gegenüber MeinBezirk zu den offenen Fragen Stellung.

Begriffsklärung

Gleich zu Beginn stellt das Verteidigungsministerium einen Begriff aus dem KURIER-Bericht klar. Eine „Beschwerdekommission“ gebe es nicht. Am ehesten sei damit die Parlamentarische Bundesheerkommission gemeint. Diese nimmt tatsächlich Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten beziehungsweise Wehrpflichtigen entgegen und prüft sie.

Worum geht es?

Laut Kurier geht es um mehrere Beschwerden gegen einen Militärdekan in Niederösterreich. Eine im Mai eingebrachte Beschwerde umfasste demnach mehr als zehn konkrete Punkte. Nur in drei Punkten sei der Beschwerde keine Berechtigung zuerkannt worden, in den übrigen Punkten sei sie laut Kurier teilweise als zu Recht erhoben beurteilt worden, das Bundesheer bestätigt dies nicht.

Im Raum stehen, so Kurier, unter anderem Vorwürfe wegen Mobbings, schikanösen Verhaltens, Datenschutzverletzungen, Rufschädigung und unzulässiger Befehle.

Inhalte bleiben unter Verschluss

Zu den genauen Inhalten der Beschwerden kann das Bundesheer aus Datenschutzgründen keine Angaben machen. Damit bleiben auch die einzelnen Vorwürfe gegen den Militärdekan öffentlich nicht im Detail nachvollziehbar.

„Das Bundesheer nimmt die Vorwürfe ernst und prüft diese derzeit intern. Maßnahmen werden abhängig von den Ergebnissen dieser Ermittlungen gesetzt.“, erklärt Bernhard Dohr von der Generaldirektion für Verteidigungspolitik, Direktion Kommunikation/Presseabteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Eine personelle Konsequenz gibt es derzeit jedenfalls nicht. Auf die Frage, ob der betreffende Militärdekan weiterhin in seiner bisherigen Funktion tätig ist, lautet die Antwort des Bundesheeres eindeutig: „Ja, der Militärdekan versieht weiterhin seinen Dienst in seiner bisherigen Funktion.“

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Das Bundesheer prüft die Vorwürfe gegen den Militärdekan derzeit intern. | Foto: HBF/Gunter Pusch; ÖBH/Manfred Raunegger
Eine „Beschwerdekommission“ gibt es laut Bundesheer nicht – gemeint sei vermutlich die Parlamentarische Bundesheerkommission.
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