Wahl23
FP-Waldhäusl geht bei Wehr auf "Vorzugsstimmenfang"
Landtagswahl am 29. Jänner in Niederösterreich: "Team Waldhäusl" nutzt Feuerwehrnetzwerk für Stimmenfang. Kameraden "schäumen".
NÖ. Wirbel in den sozialen Medien um eine Aussendung. Via "....@feuerwehr.gv.at" hat das "Team Waldhäusl" einen Aufruf zur Abgabe einer Vorzugsstimme im Rahmen der Landtagswahlen am 29. Jänner 2023 ausgesendet.
"Seitens des NÖ Landesfeuerwehrverbandes legen wir keinen Wert auf derartige Zusendungen und wollen nicht für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert werden. In der Vergangenheit haben sich alle wahlwerbenden Parteien auch strikt daran gehalten. Wir ersuchen dies auch in Zukunft einzuhalten", schreibt Martin Boyer, seines Zeichens Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter.
Auf Anfrage der BezirksBlätter erklärt Landesrat Gottfried Waldhäusl via Telefon:
"Es wurde kein einziges Mal die Partei erwähnt, denn diese hat bei der Freiwilligen Feuerwehr nichts verloren. Die Aussendung ist vom Team Waldhäusl gekommen".
Es werde nur um die Vorzugsstimme geworben, jeder Wähler könne die Partei ankreuzen, die er wolle.
Waldhäusl wolle mit der Aktion zeigen, dass "man sich auf mich zu hundert Prozent verlassen kann", noch nie jedoch habe er Politik bei den Feuerwehrfesten gemacht. Die Aufregung über die Aktion versteht er nicht, seiner Ansicht nach können auch die Kameraden die "Werte Heimat, Tradition und Zuversicht per Vorzugsstimme wählen". Außerdem habe sich niemand darüber aufgeregt, dass ein "Feuerwehrmann von der ÖVP auf der 12. Stelle der Landesliste steht", sagt Landesrat Gottfried Waldhäusl.
NEOS und VP schicken Briefe aus
Und wer sich jetzt die Frage stellt, warum etwa die NEOS oder die VP Briefe an Wähler versenden, und woher diese Daten stammen? Und – ob sie dies überhaupt dürfen, dann ist Joachim Weninger jener Mann im Land NÖ, der die Antwort darauf hat:
"Zwei Mal jährlich jeweils zum 10. Februar und zum 10. August bekommen die Parteien eine Gesamtdatei aller vermeintlich wahlberechtigten Personen plus jene Daten der 15-Jährigen übermittelt. Und zwar in maschinenlesbarer Form. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung, die im NÖ Landesbürgerevidenzgesetz §6 Abs. 4 geschrieben steht. Und auf dieser gesetzlichen Grundlage dürfen die Parteien auch die Daten verwenden. Und somit Material übermitteln", sagt er auf BezirksBlätter-Nachfrage.
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