NÖ Landtag
Lebensmittelkennzeichnung in Kantinen
In der Landtagssitzung am 29. April wurde einstimmig beschlossen, dass eine rasche Umsetzung der – so wie es im Regierungsprogramm Türkis-Grün vereinbart wurde – verpflichtenden Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und für verarbeitete Produkte durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfolgen soll.
NÖ. "Was ist da drinnen?" – Ja, diese Frage stellt man sich unter Umständen, wenn man in Kantinen oder Mensen isst. Das soll sich jedoch ändern.
Im aktuellen Regierungsprogramm haben sich die Koalitionspartner auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Herkunftskennzeichnung geeinigt: Nämlich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln ab dem Jahr 2021.
„Wir erwarten uns eine rasche Umsetzung im Sinne unserer Landwirte und Landsleute, denn die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln ist eine jahrelange gemeinsame Forderung der Landwirtschaft sowie der Konsumentinnen und Konsumenten",
so VPNÖ-Klub-Landwirtschaftssprecher Richard Hogl und VPNÖ-Klub- Regionalpolitiksprecher Manfred Schulz unisono. Die Nachvollziehbarkeit der Herkunft von Lebensmitteln und Rohstoffen schaffe eine klare Entscheidungsgrundlage, bringe Sicherheit und Mehrwert für Konsumenen und Bauern und stärke die Wirtschaftskreisläufe in den Regionen.
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