Landtagswahl
Rechtsgutachten widerlegt Zweifel an Wahl von Mikl-Leitner
Ein Rechtsgutachten von Verfassungsexperte Peter Bußjäger bestätigt zweifelsfrei, dass leere Stimmzettel als ungültig zu werten sind.
NÖ. Landtagpräsident Karl Wilfing sieht sich damit bestätigt: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Wahl nach den Bestimmungen unserer Landesverfassung und der Landtagsgeschäftsordnung korrekt abgelaufen ist."
Klarheit über Wahl
Nach den zuletzt heiß diskutierten Ergebnissen der Wahl von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer herrscht nun Klarheit. Eine Anfechtung dürfte somit zu keiner Neuwahl führen. Wilfing merkt auch an, dass es für sich selbst spricht, wenn ein renommierter Verfassungsexperte so eindeutige Aussagen trifft und innerhalb von wenigen Tagen, man könnte sogar sagen innerhalb weniger Stunden, ein fundiertes Gutachten erstellt.
Schon in einer Vorabstellungnahme hat Verfassungsexperte Universitätsprofessor Peter Bußjäger den korrekten Ablauf der Wahl der Landeshauptfrau bzw. ihres Stellvertreters in der konstituierenden Sitzung bestätigt. Diese Aussagen hat er mit seinem Gutachten, das auf der Webseite des Niederösterreichischen Landtag zum Download bereitsteht, nun konkretisiert.
Aufkommende Zweifel kamen nicht zufällig
Wilfing stellt weiter klar, es gehöre zum Kern des demokratischen Selbstverständnisses des Landesparlamentes, dass das Gesetzgebungsorgan Landtag eigenständig die sich selbst gegebenen Regeln transparent und korrekt umsetzt.
„Wenn knapp vier Wochen nach erfolgter Wahl, zufällig wenige Tage vor Ablauf der Anfechtungsfrist, scheinbar plötzlich, sogenannte Zweifel aufkommen, diese Zweifel nicht einmal eigenständig und nachvollziehbar argumentiert werden, sondern lediglich auf ein paar Sätze eines Verfassungsrechtlers in diversen Medien verwiesen wird, dann lässt dies tief blicken“,
so Landtagspräsident Wilfing. Verfassungsjuristen der Universität Wien, Karl Stöger stellte die Zweifel in den Raum. Er sagte, die Wahl der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner könnte erfolgreich angefochten werden. Hintergrund waren die leeren Stimmzettel der Freiheitlichen. Die Vermutung war, dass diese nicht hätten gezählt werden dürfen, was nun aber mit dem Rechtsgutachten widerlegt wurde. Laut Artikel 35 Absatz 4 und 5 sowie des § 67 Absatz 5 LGO 2001 sind bei der Wahl des Landeshauptmannes sowie der beiden LH-Stellvertreter leere Stimmzettel ebenfalls als ungültig zu werten und daher bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht zu berücksichtigen.
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