Corona OÖ
Lockerung bei Besuchsregeln in Oberösterreichs Spitälern

Ab sofort dürfen Patienten wieder zwei Besucher pro Tag empfangen. Schleusen, 3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben. | Foto: KUK/Daniel Wolkerstorfer
  • Ab sofort dürfen Patienten wieder zwei Besucher pro Tag empfangen. Schleusen, 3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben.
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  • hochgeladen von Marlene Mülleder

Aufgrund der derzeit erfreulichen Entwicklung der Corona-Infektionszahlen sowie der gesetzten Öffnungsschritte durch die Bundesregierung lockern auch Oberösterreichs Spitalsträger die Zugangsbeschränkungen zu ihren Kliniken.

OÖ. Ab morgen, 1. Juli 2021, sind in den Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding sowie den Ordensspitälern pro Patient und Tag wieder zwei Besucher plus minderjährige Kinder erlaubt. Ausgenommen von Besuchsregelungen sind weiterhin Personen, die Frauen während der Geburt begleiten und Besuche bei schwerst kranken beziehungsweise sterbenden Patienten. Zur Koordination wird eine Absprache mit den jeweiligen Patienten empfohlen.

„Mit dem heutigen Tag ist die Zahl der spitalspflichtigen Covid-19-Patienten in Oberösterreich auf zehn gesunken, wovon sechs auf einer Intensivstation betreut werden müssen. Diese erfreuliche Situation, sowie die ab morgen gültige Bundesverordnung erlauben es uns die Besuchsmöglichkeiten von stationären Patienten zu lockern. Dies ist unter Einhaltung von klaren Regeln möglich“, betonen der Vorsitzende der Geschäftsführer in der Gesundheitsholding, Franz Harnoncourt und Peter Ausweger, Geschäftsführer der Oberösterreichischen Ordensspitäler Koordinations GmbH.

Die Besuchszeiten sowie alle weiteren Informationen finden BesucherInnen ab morgen auf der Website des jeweiligen Klinikums.

Schleusen, 3-G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben 

Um den so sensiblen Spitalsbereich dennoch bestmöglich zu schützen, sind weiterhin entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nötig. Schon bisher galt für alle Besucher beim Eintritt ins Spital die 3-G-Regelung. Sie müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Dies gilt auch weiterhin. Ebenfalls aufrecht bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Besucher, um die Sicherheit der PatientInnen, MitarbeiterInnen und auch der BesucherInnen selbst zu gewährleisten.

Auch die Schleusen vor den Kliniken bleiben bestehen, sie dienen der Sicherheit aller Patienten und des gesamten Gesundheitspersonals. Patienten und Besucher werden in den Schleusen insbesondere auf die Einhaltung der 3-G-Regelung überprüft.

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