Zweiter kompletter Lockdown
Regierung schließt Schulen und Handel – Die Regeln im zweiten Lockdown

- Der neue Lockdown gilt von 17. November bis 6. Dezember. Am Bild: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP, Mitte), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne, li.) und Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne, re.)
- Foto: Dragan Tatic
- hochgeladen von Thomas Kramesberger
Österreich ist von 17. November bis 6. Dezember im zweiten kompletten Lockdown des Jahres 2020. Viele Handelsbetriebe & Dienstleister müssen schließen, nur mehr Betreuung in Schulen und Kindergärten – die Ausgangsbeschränkungen gelten den ganzen Tag.
OÖ/Ö. Da die Infektionszahlen nach dem "Lockdown light" nicht gesunken seien, mussten weitere Maßnahmen gesetzt werden, um die Intensivkapazitäten in den Spitälern nicht zu überfordern, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am 14. November.
Folgende Maßnahmen gelten von 17. November bis 6. Dezember:
- Die zuvor von 20 bis 6 Uhr geltende Ausgangsbeschränkung wird auf den ganzen Tag ausgedehnt – Wohnung und Haus dürfen nur mehr verlassen werden, um zur Arbeit zu fahren (dazu zählen auch ehrenamtliche Tätigkeiten), die Familie oder Freunde zu besuchen bzw. sich mit ihnen zu treffen, Einkäufe zu machen oder spazieren zu gehen.
- Mehrere Personen eines Haushalts dürfen zur gleichen Zeit immer nur eine einzelne Person aus einem anderen Haushalt treffen. Diese müssen „enge Bezugspersonen“ sein, was wiederum so definiert ist, dass mit diesen Menschen auch in Normalzeiten mehrmals wöchentlich physischer Kontakt besteht/bestand.
- Körpernahe Dienstleister wie Friseure, Kosmetiker und Tätowierer müssen ihre Studios schließen und dürfen auch keine Hausbesuche machen.
- Große Teile des Handels müssen schließen –
- Offen halten dürfen nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf und die Grundversorgung, wie der Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Apotheken und Banken oder auch die Postfilialen – Was sonst noch offen ist, finden Sie hier.
- Schulen und Kindergärten stellen wieder zur Gänze auf Notbetrieb und Distance Learning um – heißt: Die Kinder sollen zuhause bleiben. In den Pflichtschulen wird allerdings Betreuung angeboten, die grundsätzlich jeder Schüler der jeweiligen Schule in Anspruch nehmen darf, wenn diese Möglichkeit auch jenen vorbehalten sein sollte, die zuhause keine Betreuungsmöglichkeit haben. Der Unterricht wird über Lernplattformen, E-Mail und Videokonferenzen abgehalten.
- Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist bis 6. Dezember grundsätzlich untersagt – Ausnahmen von diesem nur in OÖ verordneten Besuchsverbot sind Besuche bei Kindern und Patienten in der Palliativbetreuung. Bei Geburten ist eine Begleitperson gestattet. Außerdem erlaubt sind notwendige Begleitpersonen für Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen wie etwa Gehörlose, Patienten mit Demenz oder Menschen mit einer Behinderung, in Heimen auch Seelsorge-Besuche.
- Kirchen verzichten bis auf weiteres freiwillig darauf Gottesdienste abzuhalten
Der Nikolaus kann kommen
Wie auf der Homepage des österreichischen Parlaments ausgeführt zählt zu den erlaubten ehrenamtlichen Tätigkeiten auch jene, als Nikolaus verkleidet umherzuziehen.
Kontakte: "Treffen Sie niemanden!"
Eindringlich appellierte der Bundeskanzler an die Eigenverantwortung der Österreicher, die Maßnahmen ernst zu nehmen: "Treffen Sie niemanden, jeder Kontakt ist einer zu viel", so Kurz. Die Realität in der Notmaßnahmenverordnung: Mehrere Menschen aus einem gemeinsamen Haushalt dürfen sich nur mit einzelnen haushaltsfremden „engen Bezugspersonen“ treffen. Insgesamt können das mehrere solche Bezugspersonen sein. Treffen darf man sie aber eben nur einzeln.
Wiedereröffnung: Am 7. Dezember
Gelten wird der harte Lockdown in Österreich zunächst bis zum 6. Dezember. Am Montag, den 7. Dezember, sollen dann Pflichtschulen, Kindergärten, Dienstleister und Handelsbetriebe wieder öffnen dürfen. Den vom Lockdown betroffenen Betrieben versprach Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) unbürokratische Hilfe (siehe unten).
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