Pflegende Angehörige
Urlaubszuschuss noch bis Ende 2021

Eine Auszeit fernab des Alltags soll pflegenden Angehörigen helfen, neue Kraft zu schöpfen. Der Urlaubszuschuss des Landes OÖ soll dies auch finanziell leichter machen.  | Foto:  imageteam/Fotolia
  • Eine Auszeit fernab des Alltags soll pflegenden Angehörigen helfen, neue Kraft zu schöpfen. Der Urlaubszuschuss des Landes OÖ soll dies auch finanziell leichter machen.
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Die Urlaubszuschuss-Aktion des Landes OÖ für pflegende Angehörige wurde bis Ende 2021 verlängert. Für einen Urlaub in Oberösterreich können bis zu 225 Euro erhalten werden.

OÖ. Derzeit leben in Oberösterreich rund 80.000 pflegebedürftige Senioren. Die meisten von ihnen werden zuhause von Familienmitgliedern gepflegt und betreut.

„Es ist mir bewusst, welche enorme Leistung pflegende Angehörige täglich erbringen. Ein Urlaub oder eine Auszeit fernab des Alltags können helfen, neue Kraft zu schöpfen. Daher haben wir im vergangenen Jahr erstmals eine Urlaubszuschuss-Aktion für pflegende Angehörige ins Leben gerufen. Aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen, wird die Aktion nun bis 31.Dezember 2021 verlängert“, so Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Bisher 520 Anträge und 90.000 Euro 

Gefördert werden Angehörige, die Pflegebedürftige – die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen – betreuen, als Hauptpflegeperson gelten und ihren Urlaub (mit oder ohne Pflegebedürftige) in Österreich verbringen. Unabhängig von der Dauer beträgt der Zuschuss für einen Urlaub in Oberösterreich einmalig maximal 225 Euro, für einen Urlaub in anderen österreichischen Bundesländern bis zu 175 Euro. Im vergangenen Jahr wurden 520 Anträge gestellt und mehr als 90.000 Euro Förderungsmittel ausbezahlt.

„Pflegende Angehörige sind Leistungsträger unserer Gesellschaft. Die Urlaubszuschuss-Aktion soll Wertschätzung und Anerkennung für diese wertvolle Leistung zum Ausdruck bringen. Außerdem leistet die Aktion auch einen Beitrag zur Stärkung der durch die Covid19-Pandemie schwer getroffenen Tourismusbranche in Oberösterreich“, so Landesrätin Gerstorfer.

Die Antragsformulare sind beim Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Soziales), und auf der Homepage des Landes Oberösterreich erhältlich. Einreichfrist ist spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs.

Angestellt als pflegender Angehöriger
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