Wo darf man und wo nicht
Alles was man über Silvesterfeuerwerke wissen muss
Mit dem Jahreswechsel naht auch wieder die Zeit der Böller und Raketen. Die BezirksRundSchau hat nachgefragt welche Regeln für das Silvesterfeuerwerk in Oberösterreich gelten, und welche Gefahren man beachten sollte.
LINZ. Private Feuerwerke mit handelsüblichen Raketen oder Böllern – die im Regelfall zur ab 16 Jahren erlaubten Klasse F2 gehören – sind überall im Stadt- oder Ortsgebiet verboten. Eine entsprechende Ausnahmeverordnung könnte nur der jeweilige Bürgermeister erlassen. Feuerwerksartikel der Klasse F1 kann man hingegen bedenkenlos zünden. Dazu zählen Tischfeuerwerke, Knallerbsen kleine Vulkane, oder Kreisel. Sie sind ab zwölf Jahren erlaubt und stellen laut Pyrotechnikgesetz eine sehr geringe Gefahr dar, haben einen vernachlässigbaren Lärmpegel oder können auch in geschlossenen Bereichen verwendet werden. Profi-Artikel der Klassen F3 und F4 sind ohnehin nur mit Pyrotechnikerausweis erhältlich und brauchen zum Abfeuern eine behördliche Genehmigung.
Wo man darf und wo nicht
Außerhalb des Ortsgebietes sind F2-Raketen zwar erlaubt, es gilt allerdings ein strenges Feuerwerksverbot in der Nähe von Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Tierheimen sowie Tiergärten. Geknallt werden darf auch nicht in unmittelbarer Umgebung von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Orten wie beispielsweise Tankstellen. Zudem besteht ein Verbot innerhalb beziehungsweise in unmittelbarer Nähe von Menschenansammlungen. Wer sich nicht an die Verbote hält, riskiert Strafen von bis zu 3.600 Euro oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.
Lebensgefährlicher "Pyro-Schrott"
Die Polizei warnt insbesondere vor illegalem "Pyro-Schrott" und lebensgefährlichen "Bomben" aus dem Ausland. So sind vergangenes Silvester etwa zwei Jugendliche beim hantieren mit einer Kugelbombe aus Tschechien ums Leben gekommen. Sichergestellt wurden in den vergangenen Jahren neben Feuerwerksbatterien, vor allem zahlreiche hochgefährliche Böller mit bis zu 200 Gramm Schwarzpulver.
"Das entspricht einem TNT-Äquivalent von etwa 60 Gramm. Diese Böller sind so stark wie eine Handgranate und im Umkreis von ein bis zwei Metern absolut tödlich. In Wien wurden bereits Böller mit 400 Gramm sichergestellt und wir wissen, dass in Tschechien sogar welche mit 600 Gramm Schwarzpulver produziert werden", berichtet der Sprengstoff-Experten der LPD-OÖ Markus Kreilmeier.
Vorsicht beim Hantieren
Aber auch bei legaler Pyrotechnik ist entsprechende Vorsicht geboten: Raketen sollten nie aus Räumen oder vom Balkon abgefeuert werden. Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Menschen und Tieren sind stets einzuhalten. Zwingend notwenig sei auch immer eine stabile Abschussvorrichtung. Etwaige "Zündversager" solle man keinesfalls aufheben, sondern liegen lassen und am nächsten Tag mit Wasser unschädlich machen, erklärt Kreilmeier.
Belastung für Tiere
Lärm und Lichtblitze sind auch für Tiere eine potentielle Gefahr. Haustiere reagieren oft mit mit Stress und Angst. Bei Wildtieren kann das Silvesterspektakel außerdem zu Panikreaktionen und Orientierungsverlust führen, was nicht selten mit tödlichen Verletzungen endet. Viele Tier- und Naturschutzorganisationen appellieren daher schon lange, auf Feuerwerke gänzlich zu verzichten, jedenfalls aber keine Raketen und Böller in Waldgebieten, Parkanlagen und anderen Rückzugsräumen von Wildtieren und Vögeln zu zünden.
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