Strengere Auflagen
Einigung über neues Hundehaltegesetz erzielt
In der zweiten Unterausschusssitzung zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes einigten sich die Landtagsparteien auf den von Tierschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) vorgelegten Entwurf. So gelten künftig für große Hunde sowie für bestimmte Hunderassen spezielle Anforderungen in der Haltung.
OÖ. Nach der folgenschweren Hunde-Attacke in Naarn (Bezirk Perg), bei der eine Joggerin von drei Hunden totgebissen wurde, kündigte Tierschutz-Landesrat Michael Lindner ein strengeres Hundehaltegesetz an. Der vorgelegte Entwurf wurde heute Vormittag von den Landtagsparteien abgesegnet.
"Wir setzen mit dem Gesetz vor allem am anderen Ende Leine an, also bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern selbst. Ein Tier zu haben, bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Der jetzt vorliegende Entwurf gibt den Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten und beinhaltet mehr Ausbildungserfordernisse für Hundehalterinnen und Hundehalter ohne überschießend zu wirken", erklärt Lindner. Der Fachentwurf soll im Frühjahr angefertigt und das neue Hundehaltegesetz bis zum Sommer im Landtag beschlossen werden.
Die konkreten Maßnahmen im Überblick
Mehr Ausbildungs- und Haltungserfordernisse für Hundehalter
Hundehalter großer Hunde müssen künftig zusätzlich zum Sachkundenachweis einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren.
Mehr Handhabe für Gemeinden
Behördliche Anordnungen betreffend einzelner Hunde wie die Untersagung einer Hundehaltung durch bestimmte Personen oder an bestimmten Orten, mögliche Abnahme von Tieren.
Möglichkeit für Gemeinden, Hunde als "auffällig" einzustufen
Durchführbar bei aggressiven Hunden, die beispielsweise bellend gegen einen Zaun springen. Hundehalter dürfen nicht mit mehr als einem auffälligen Hund spazieren gehen.
Besserer Austausch zwischen Gemeinden
Auffälligkeiten sollen in Zukunft im oö. Hunderegister vermerkt werden – Bürgermeister haben Zugang zu den Daten aller Gemeinden.
Mehr Anforderungen für bestimmte Hunderassen
Für die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gilt ebenfalls das erhöhte Ausbildungserfordernis für große Hunde. Weiters gilt ab dem 13. Lebensmonat des Tieres eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Die Maulkorbpflicht kann auf Basis einer verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung des Halters aufgehoben werden.
"Zeitplan muss eingehalten werden"
OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel zeigte sich mit der Einigung auf einen gemeinsamen Entwurf zufrieden: "Die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass wir rasch strengere Regeln für Kampfhunde brauchen. Wir freuen uns daher, dass unser Vorschlag in den nun vorliegenden Entwurf aufgenommen wurde. Damit wird deutlich: Die Sicherheit hat Vorrang. Landesrat Lindner hat eine gesetzliche Lösung bis zum Sommer in Aussicht gestellt. Darauf werden wir genau schauen. Allenfalls muss die Kampfhunde-Regelung vorgezogen werden."
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