Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien
OÖ. Umweltanwalt befürchtet „ökologischen Ablasshandel“

Die Windkraft spaltet Bevölkerung und Politik ungleich stärker als andere erneuerbare Energien. Hier zu sehen: Ein Windrad im Windpark Munderfing/Kobernaußerwald. | Foto: Daniel Scharinger
  • Die Windkraft spaltet Bevölkerung und Politik ungleich stärker als andere erneuerbare Energien. Hier zu sehen: Ein Windrad im Windpark Munderfing/Kobernaußerwald.
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Bis 21. Mai 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ für die erneuerbare Energieproduktion ausweisen. Oberösterreichs Umweltanwalt Martin Donat befürchtet negative Folgen für Natur und Landschaftsbild, Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder sieht Chancen für Biodiversität und Klimaschutz.

OÖ. Zur Erreichung des Gesamtziels der Europäischen Union für erneuerbare Energie für 2030 müssen die Mitgliedsstaaten Flächen und Gewässer für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und zusätzlicher Netz-, Stromspeicher- und Wärmespeicher festlegen. Diese „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ sind dann bis 21. Februar 2026 verbindlich auszuweisen. Gleichzeitig werden auch „Sensibilitätszonen“ („No-go-Areas“ bzw. „Negativzonen“) festgelegt. Sie sind von der Nutzung durch Energieerzeugung ausgenommen.

Donat: „Artenschutz defacto abgeschafft“

Wird in den Beschleunigungsgebieten natürlicher Lebensraum zerstört, müssen Ausgleichsmaßnahmen ergriffen bzw. -zahlungen geleistet werden. Oberösterreichs Umweltanwalt, Martin Donat, sieht hier eine Gefahr: „In den Beschleunigungsgebieten wird der faktische Artenschutz und der Gewässerschutz de facto abgeschafft und in letzter Konsequenz durch einen ökologischen Ablasshandel ersetzt.“ Für die ordnungsgemäße und zielorientierte Verwendung der Ausgleichszahlungen gibt es laut Donat bis dato weder Abwicklungs- noch Umsetzungsstrukturen: „Es gibt somit keine Sicherstellung, dass das Geld dort ankommt und das bewirkt, wofür es gedacht ist.“ Auch deshalb ist es aus Donats Sicht besonders wichtig, die angesprochene Zoneneinteilung gut zu durchdenken.

Kaineder sieht Ausgleichsmaßnahmen als Chance

Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) sieht gerade in den Ausgleichsmaßnahmen eine Chance für die Natur: „Durch die Entstehung eines Windparks und die damit verbundenen Auflagen für die Betreiber, können wir dafür sorgen, dass Wälder diversifiziert werden“, so Kaineder, „weil wir Vorschriften machen können, welche Ausgleichsmaßnahmen für die Biodiversität ergriffen werden müssen“. Insgesamt würde das zu „mehr Natur“ und zu „funktionierenden Ökosystemen“ führen, meint der Landesrat und bezieht sich dabei insbesondere auf wirtschaftlich genutzte Monokultur-Fichtenwälder im Mühlviertel – zu denen im Übrigen auch das von der Umweltanwaltschaft im Detail bewertete Gebiet Freiwald-Weinsbergerwald zumindest teilweise zählt.

„No-go“ für Region Freiwald-Weinsbergerwald

Als erstes Gebiet, dem noch weitere folgen sollen, hat sich die OÖ. Umweltanwaltschaft also die Naturregion Freiwald-Weinsbergerwald in den Bezirken Freistadt und Perg in Bezug auf das Windkraftausbaupotenzial angesehen. Ergebnis: „In dieser Sensibilitätszone Wind ist die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich.“ Gleich mehrere Tierarten hätten dort laut Umweltanwaltschaft mit negativen Folgen zu rechnen: verschiedene (Zug)vögel, Fledermäuse, Wölfe, Luchse, Wildkatzen und sogar Elche. Außerdem führen durch das Gebiet international bedeutsame Wild-Wanderkorridore. Weitere Gründe für eine Windkraft-Absage sieht man im Landschaftsschutz aus Natur- und Kulturperspektive.

Nationalpark Kalkalpen wir als nächstes geprüft

Die OÖ. Umweltanwaltschaft will sich nun ein sensibles Gebiet Oberösterreichs nach dem anderen genauer ansehen und Vorschläge für die Zoneneinteilung liefern. Als Nächstes steht das Gebiet um den Nationalpark Kalkalpen auf dem Programm. Entschieden wird letztlich aber im Raumordnungs-Ressort von Landesrat Markus Achleitner (ÖVP).

"Was haben Sie gegen Windräder, Herr Umweltanwalt Donat?"
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