Winterreifenpflicht in Österreich
Strafen von bis zu 5.000 Euro drohen

Die situative Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 15. April.  | Foto: Oeamtc/APA-Fotoservice/Hörmandinger
  • Die situative Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 15. April.
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In Teilen Österreichs hat es zuletzt bereits bis in tiefere Lagen geschneit. Nach Experten des ÖAMTC ist es daher an der Zeit, Autos mit Winterreifen auszustatten. Ab 1. November gilt dann die situative Winterausrüstungspflicht.

OÖ/Ö. Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen montiert sein.

"Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für 'Mopedautos'. Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der 'M+S'- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. Doch damit ist es nicht getan. Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen", sagt ÖAMTC-JuristAlexander Letziki.

Bis zu 5.000 Euro Strafe

Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von etwa 50 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß theoretisch bis zu 5.000 Euro. Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen am Auto montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen. So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen.

"Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", sagt Letitzki.

Der ÖAMTC-Experte rät Lenkern daher, den Reifenwechsel so bald wie möglich in Angriff zu nehmen. Auch wenn es noch nicht schneit, kann zum Beispiel Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen garantieren.

Maximal 50 km/h

Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki:

"Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, kurz km/h, nicht überschreiten."

Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – die Experten raten jedoch davon ab.

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