OÖ Wahlrechtsreform
Mehr Klarheit bei Stimmabgabe und weniger Zettelwirtschaft
Der OÖ Landtag beschließt in der kommenden Woche eine Wahlrechtsreform. Am Freitag informiert die Präsidiale vorab über die Novelle, die unter anderem Vereinfachungen bei der Briefwahl, am Wahlzettel sowie für die Wahlhelfer bringt.
OÖ/LINZ. "Aus der Praxis, für die Praxis" – das sei Motto der ausgearbeiteten Wahlrechtsreform, so Landtagspräsident Wolfgang Stanek, bei der Präsentation der Novelle am Freitag. In isgesamt acht Sitzungen arbeitete ein Unterausschuss des Landtags zahlreiche Verbesserungen aus. Viele Anregungen dazu kamen aus der Praxis, von den WahlmitarbeiterInnen.
Vorzugsstimmen per Kreuz
"Ohne der Landtagssitzung vorzugreifen, ist damit zu rechnen, dass die Novelle einstimmig verabschiedet wird", stellte Stanek in Aussicht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Künftig werden sich bei Landtagswahlen alle Bewerber am Stimmzettel abgedruckt sein. Vorzugsstimmen werden vom Wähle per Kreuz vergeben. Nach altem Wahlrecht mussten die WählerInnen die Familiennamen selbst eintragen. Zusätzlich ist die Hausflurkundmachung Geschichte. Die Verständigung über das Wahlrecht beziehungsweise den Wahlsprengel erfolgt nun nur noch per Post.
Erleichterungen für Wahlhelfer
Das alles bringe "Klarheit für die Wähler, Rechtssicherheit für die Beisitzer sowie ein Ende der Zettelwirtschaft", so der geschäftsführende VP-Klubobmann Christian Dörfel. FP-Klubobmann Mahr begrüßt unter anderem die Erleichterungen für WahlhelferInnen. "Es hat teilweise für die Tätigkeit übertriebene Vorschriften gegeben". Nun dürfen etwa Hilfspersonen kurzzeitig ins Wahllokal, um etwa Verpflegung ins Lokal zu bringen. Wahlzeugen dürfen künftig auch Hilfstätigkeiten übernehmen und beispielsweise bei der Auszählung der Stimmen assistieren.
Landtag kann im Notfall Wahltermin verschieben
SP-Klubobmann Christian Makor hob hervor, dass die Wahlrechtsreform auch ein Kind der angefochtenen Bundespräsidentenwahl sei. Eine "faire und krisensichere Lösung" sei auch im Hinblick auf Corona gelungen. Der Landtag, Ausschuss oder die Präsidiale können künftig im Katastrophenfall "mit qualifizierter Mehrheit eine Verschiebung der Wahl beschließen" – maximal um ein halbes Jahr. Voraussichtlich gewählt wird in Oberösterreich am letzten Sonntag im September 2021.
Klubförderung an Frauenquote gebunden
Auch der Anreiz einer Frauenquote findet sich in der Wahlrechtsreform wieder. Jene Landtagsclubs, die im zukünftigen Landtag mit mindestens 40 Prozent weiblichen Abgeordneten einziehen, erhalten eine dreiprozentigen Aufschlag auf die Klubförderung.
Wahlergebnisse ausplaudern kostet bis zu 700 Euro Strafe
"Wir haben die Schutzmechanismen ausgebaut. Es gibt nun eine spezielle Verschwiegenheitspflicht für Helfer", so Grünen-Klubobmann Gottfried Hirz. Die Weitergabe von Wahlergebnissen vor der Schließung des letzten Wahllokals sei künftig in ganz Oberösterreich verboten. Bei Übertretungen drohen Strafen von bis zu 700 Euro. Unter anderem hatte es bei Bundespräsidentenwahl in jüngster Vergangenheit Unregelmäßigkeiten gegeben, als Teilergebnisse bereits vor der ersten Hochrechnung in den sozialen Medien die Runde machten.
Resolution an den Bund
Zusätzlich zur Abstimmung verabschiedet der Landtag auch eine Resolution an den Bund. Darin wird auch eine bundesweite Umsetzung der wichtigsten Reformpunkte empfohlen. So sollen etwa nach OÖ-Vorbild die Wahlkarten auch bei Bundeswahlen bereits am Sonntag ausgezählt werden und nicht erst an den nächstfolgenden Tagen von den Bezirkswahlbehörden.
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