Rassen-Definition und Praxistests
Neues Hundehaltegesetz für Oberösterreich

Schärfere Anforderungen an die Halter von sechs Hunderassen – unter anderem Pit-Bulls – soll es in Zukunft in Oberösterreich geben.  | Foto: ms-grafixx/PantherMedia
  • Schärfere Anforderungen an die Halter von sechs Hunderassen – unter anderem Pit-Bulls – soll es in Zukunft in Oberösterreich geben.
  • Foto: ms-grafixx/PantherMedia
  • hochgeladen von Thomas Kramesberger

Aufgrund des tödlichen Bissvorfalles in Naarn im vergangenen Oktober wurde in Oberösterreich das Hundehaltegesetz überarbeitet. Die Gesetzesvorlage des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SPÖ) unterscheidet zwischen kleinen und großen Hunden, und nennt explizit sechs Hunderassen, für die neue Anforderungen gelten. Kritik an Lindners Vorgehen kommt umgehend von der ÖVP. 

OÖ. Laut Lindner bringe das neue Gesetz aber "mehr Klarheit für Hundehalter und die oftmals geforderte bessere Handhabe für die zuständigen Gemeinden bei Problemen". Konkret soll das neue Gesetz diese Verschärfungen für Hundehalter in OÖ bringen: 

  • Vor Anschaffung eines Hundes haben Halter einen allgemeinen sechsstündigen Sachkundekurs zu absolvieren.
  • Oberösterreicher, die sich einen großenHund anschaffen, müssen zusätzlich einen Praxistest bzw. Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Hier wird das Verhalten von Hund und Halter in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Als große Hunde gelten Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilo erreichen.
  • Für sechs Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu) gilt ebenfalls das erhöhte Ausbildungserfordernis für große Hunde. Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Halter können aber auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung eine Aufhebung der generellen Maulkorbpflicht beantragen.
  • Die Kriterien ab wann ein Hund per Bescheid als „auffällig“ erklärt werden kann, wurden deutlich erweitert. Wer zukünftig einen auffälligen Hund hält, hat ein nochmals deutlich intensiveres Ausbildungserfordernis positiv zu absolvieren. Darüber hinaus ermöglicht das neue Gesetz einen verbesserten Datenaustausch über Auffälligkeiten von Hunden zwischen den Gemeinden. 
  • Gänzlich neu gefasst wurden auch die möglichen behördlichen Maßnahmen, wenn es in Gemeinden zu Belästigungen oder gar Bissvorfällen durch Hunde kommt. Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelne Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter und ermöglicht natürlich auch die Abnahme von Tieren.

ÖVP kritisiert und fordert schärfere Gangart

Laut Lindner sei es durch eine frühzeitige Diskussion im Landtag gelungen, einen Gesetzesentwurf auf den Tisch zu legen, der in seinen Eckpunkten bereits mit allen Parteien besprochen wurde.
Die ÖVP hingegen kritisiert das "zögerliche Verhalten" des zuständigen SPÖ-Politikers Lindner, der zunächst einer generellen Leinen- und Beißkorbpflicht für bestimmte Hunderassen skeptisch gegenüberstand. „Für uns ist klar, an einer gesetzlich verankerten, sofortigen Beißkorb- und Leinenpflicht für Hunderassen wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu und ihre Einkreuzungen führt kein Weg vorbei. Ebenso wenig, wie an einer klaren Regelung, dass Halter nur einen solchen Hund mit sich führen dürfen. Eine Situation wie jene in Naarn, wo mehrere Kampfhunde gleichzeitig geführt wurden, darf so nicht mehr eintreten“, so ÖVP-Klubobmann Chrisitan Dörfel.


Mehr zum Thema:

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Oberösterreich auf MeinBezirk.at/Oberösterreich

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau auf Facebook: MeinBezirk.at/Oberösterreich - BezirksRundSchau

BezirksRundSchau auf Instagram: @bezirksrundschau.meinbezirk.at

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.