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Todesfall im KuK - Operateur entlassen

Der Operateur hat während des Eingriffs an den assistierenden Arzt übergeben, um einen Termin in seiner Privatordination wahrzunehmen. | Foto:  Bergringfoto/Fotolia
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  • Der Operateur hat während des Eingriffs an den assistierenden Arzt übergeben, um einen Termin in seiner Privatordination wahrzunehmen.
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  • hochgeladen von Marlene Mülleder


Update, 11. Mai, 17.55 Uhr:

Im Fall jenes bereits seit vergangener Woche suspendierten Operateurs, der während einer Operation an einen assistierenden Arzt übergeben hat und das Haus verließ, wurde nun seitens des Kepler Universitätsklinikums die Entlassung ausgesprochen.

„Im Laufe der auch am Wochenende durchgeführten internen Ermittlungen haben sich die Verdachtsmomente hinsichtlich der Verletzung der Dienstpflicht verdichtet, sodass die Entlassung unumgänglich war“, bestätigt der ärztliche Direktor Ferdinand Waldenberger.

„Im Sinne der vollständigen Transparenz arbeiten wir intensiv mit den Ermittlungsbehörden zusammen und haben bereits alle erforderlichen Dokumente für eine rechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft übergeben. Darüber hinaus bleibt die Beauftragung an den externen Gutachter im Sinne der bestmöglichen Aufklärung der Umstände aufrecht.“

Ursprünglicher Beitrag:
„Trete für Einschaltung der sanitären Aufsicht ein“

Am vergangenen Dienstag wurde ein 77-jähriger Patient auf Grund eines Einrisses der Hauptschlagader mit dem Rettungshubschrauber in das Kepler Universitätsklinikum eingeliefert. Im Verlauf der Operation sei es zu einer Übergabe an den assistierenden Arzt gekommen und der Operateur hätte den OP verlassen. Trotz der sofortigen Operation konnte der Mann nicht mehr gerettet werden und verstarb noch am selben Tag.

„Die Umstände, warum es zu dieser Übergabe kam, müssen genauestens überprüft werden. Hier muss eine restlose Aufklärung erfolgen!“, betont Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander. „Weiters ersuche ich die Stadt Linz, die sanitäre Aufsicht zur Überprüfung des Ablaufprozesses in diesem Fall zu schicken. Sollte sich der Verdacht auf ein Fehlverhalten bestätigen, so ist dies absolut nicht zu tolerieren und dienstrechtliche Konsequenzen werden selbstverständlich folgen. Meine Anteilnahme gilt hier den Angehörigen des Verstorbenen“, so Haberlander weiter.

Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Todesfall scheint zwar aufgrund des Obduktionsergebnisses und des intraoperativen Verlaufes nicht gegeben. Um aber alle Aspekte sowohl dienstrechtlicher als auch medizinischer Natur vorbehaltlos aufzuklären, beauftragte der Ärztliche Direktor umgehend einen gerichtlich beeideten Sachverständiger damit, diesen Sachverhalt zu analysieren. Dies erfolgt auch unter dem Aspekt, dass es sich auch um eine universitäre Abteilung handelt, deren Ruf weit über Österreich hinaus untadelig ist und die es zu schützen gilt. Weshalb auch die medizinische Fakultät der JKU in die Untersuchung miteinbezogen werden soll. Selbstverständlich wird man auch die Staatsanwaltschaft kontaktieren.

Schaden sei bedauerlich

„Sollte sich der Verdacht bestätigen, hat ein solches Vorgehen keinen Platz, weder am Kepler Universitätsklinikum, noch an einem anderen Krankenhaus in Oberösterreich. Der Schaden für den Ruf der betroffenen Abteilung und des Kepler Universitätsklinikums ist bedauerlich und spiegelt in keinster Weise die Qualität der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wider, die jeden Tag auf höchstem Niveau geleistet wird“, stellt die Gesundheitsreferentin abschließend klar.

Der Operateur hat während des Eingriffs an den assistierenden Arzt übergeben, um einen Termin in seiner Privatordination wahrzunehmen. | Foto:  Bergringfoto/Fotolia
LH-Stellvertreterin Christine Haberlander. | Foto: BRS/Engelsberger
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