Corona-Kurzarbeit
Flexible Gestaltung zulässig
Auf- und Abstockung der zu leistenden Arbeitszeit ist während der laufenden Kurzarbeit jederzeit möglich.
OÖ. Der Arbeitgeber definiert im Rahmen des Kurzarbeitsantrages das voraussichtliche Arbeitsvolumen während der Kurzarbeit. Viele Unternehmen schöpfen den gesetzlichen Rahmen voll aus und reduzieren die Arbeitszeit um durchschnittlich 90 Prozent bzw. in der ersten Phase sogar auf gar keine Arbeitsleistung. Lässt die Corona-Krise wieder mehr Arbeitsleistung zu, dürfen die Arbeitsstunden aufgestockt werden. Entscheidend sei, dass dem AMS bei der monatlichen Abrechnung korrekt bekannt geben wird, wieviel Arbeitsleistung und wieviele Ausfallsstunden pro Mitarbeiter angefallen sind – denn genau anhand dieser Fakten berechne sich letztlich die Höhe der AMS-Beihilfe, erklärt AMS-Landesgeschäftsführer Gerhard Strasser.
Hummer: „Flexibilität ist notwendig“
„Die vom Gesetzgeber ausdrücklich zugestandene Möglichkeit der flexiblen Gestaltung des Arbeitsvolumens ist vielfach notwendig, denn niemand weiß im Vorhinein, wie viel Arbeit in den nächsten Tagen und Wochen im Betrieb tatsächlich exakt anfällt“, erklärt Wirtschaftskammer OÖ-Präsidentin Doris Hummer.
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