Baukostenobergrenze erhöht
Haimbuchner: „Baustopp kommt nicht in Frage“
Wie berichtet steht die Baubranche kostentechnisch unter immer stärkerem Druck. Was den sozialen Wohnbau betrifft steuert dass zuständige Ressort der Oö. Landesregierung unter Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) nun dagegen. So wird etwa die Baukostenobergrenze angehoben.
OÖ. „Ein Baustopp kommt nicht in Frage“, sagt Wohnbau-Referent Manfred Haimbuchner. Um den sozialen Wohnbau trotz stark steigender Kosten am Laufen zu halten und die Errichtung von 1.500 Wohneinheiten ohne Mehrbelastung für die Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten, setzt das Wohnbau-Ressort der Oö. Landesregierung folgende Maßnahmen:
- Eine Anhebung der Baukostenobergrenze um 300 Euro/m2 Nutzfläche verbunden mit einer späteren Absenkung des Sockelbetrages pro Wohnung. Dies bedeutet eine Anhebung der Baukostenobergrenze im Vergleich zum Jahr 2020 um rund 20 Prozent.
- Für jede Wohneinheit gibt es 20.000 Euro Direktzuschuss aus den Mitteln des OÖ. Planes. Insgesamt sind das 30 Millionen Euro.
Auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft leiste durch einen verstärkten Einsatz von Eigenmitteln ihren Beitrag, so Haimbuchner.
„Andere Bundesländer haben sich dazu entschieden, kaum etwas bis gar nicht zu bauen – Das kommt für mich aus zweierlei Sicht nicht in Frage. Zum einen, weil die hohe Bedarfsdeckung durch den sozialen Wohnbau dämpfend auf die generelle Mietpreisentwicklung wirkt, und zum anderen weil die oberösterreichische Bauwirtschaft ein unerlässlicher Konjunkturmotor ist, den man in diesen unsicheren Zeiten unterstützen muss. Immerhin hängen alleine in Oberösterreich 26.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt an der Wohnbauförderung“,
sagt Manfred Haimbuchner.
Bauinnung zufrieden
„Wir sind mit dieser Zusage von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner zufrieden und können diese unkalkulierbare Preisproblematik vorerst ausräumen“, kommentiert Oberösterreichs Bauinnungsmeister Norbert Hartl das Ergebnis. „Durch den gemeinsamen Schulterschluss mit den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften und dem Land werden die Bauunternehmen erst wieder in die Lage versetzt, überhaupt Angebote abgeben und dadurch einen Stillstand auf den Baustellen abwenden zu können“, sagt Hartl.
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