Wirtschaftskammer OÖ
Präsidentin Hummer begrüßt neue Wirtschaftshilfen

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer begrüßt die neuen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung.  | Foto: WKOÖ/Maybach
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Doris Hummer, Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreichs, kurz WKOÖ, begrüßt den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten"Umsatzersatz" und "Fixkostenzuschuss 2".

OÖ. Die beiden Wirtschaftshilfen sind eine wichtige Unterstützung für Unternehmer, die ihre Geschäfte aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen geschlossen halten müssen. Die WKOÖ-Präsidentin hofft, dass die vom Lockdown betroffenen Unternehmer und deren Mitarbeiter diese "schwierige Zeit" damit überstehen können.

"Gerade in Oberösterreich sind die Klein- und Mittelbetriebe das Rückgrat des Wirtschaftsstandorts. Daher ist es wichtig, dass ihnen in der Krise geholfen wird und sie rasch wieder zur Normalität zurückkehren können“, sagt Hummer.

Hilfe für Handelsbetriebe

Mit den neuen "Liquiditätshilfen" erhalten neben Unternehmen aus Gastronomie und Hotellerie nun auch Handelsbetriebe und "körpernahe Dienstleister" Unterstützung. Diese gilt eben für die Zeit, in der Unternehmer ihre Betriebe nicht aufsperren dürfen.

Bei "körpernahen Dienstleistern" werden 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Bei Handelsunternehmen sind es 20, 40 oder 60 Prozent. Ausschlaggebend dabei sind die Verderblichkeit und Saisonalität der Ware in der Lockdown-Phase, die Umsatz-Ertrag-Relation sowie die Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen.

Um 30 Prozent gefallen

Unternehmer können den Ersatz von Fixkosten für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 beantragen. Bedingung dafür ist, dass der Umsatz ihres Betriebs um mindestens 30 Prozent gefallen ist. Der Zuschuss ist aliquot zum Umsatzrückgang. Die Obergrenze liegt bei 800.000 Euro. Unternehmer, deren Betriebe einen Jahresumsatz von bis zu 120.000 Euro erwirtschaften, können davon 30 Prozent pauschal und ohne Steuerberater beantragen.

Weitere Neuerung

Unter Fixkosten fallen nun etwa auch Leasingraten, Abschreibungen und "frustrierte Aufwendungen" – darunter verstehen sich bereits angefallene Kosten für Projekte, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht verwirklicht werden konnten.

"Erfreulich ist, dass die Mitglieder der EU-Kommission auch grünes Licht für den erweiterten Fixkostenzuschuss nach befristetem Beihilferahmen gegeben haben. Dieser hat ein Volumen von bis zu drei Millionen Euro", sagt Hummer.

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