Kosten und Bürokratie
WKOÖ fordert Entlastungen für Ein-Personen-Unternehmen

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und EPU-Sprecher Michael Stingeder. | Foto: WKOÖ
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Die Wirtschaftskammer Oberösterreich fordert eine Anhebung der steuerlichen Wertgrenzen für Ein-Personen-Unternehmen um Steuerbelastung und Bürokratie zu reduzieren – auch weil jene Grenzen inflationsbedingt immer öfter überschritten werden.

OÖ. Angesichts der allgemein gestiegenen Kosten will die Wirtschaftskammer (WK) OÖ insbesondere für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Entlastungen erreichen. Laut WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und EPU-Sprecher Michael Stingeder würde es sich anbieten die sogenannten Wertgrenzen anzuheben. „Gerade jetzt braucht es derartige Impulse, damit sich die oö. Wirtschaft bestmöglich entwickelt und eine Rezession vermieden werden kann. Steuerliche Wertgrenzen wie beispielsweise bei der Buchführungspflicht, der Steuerfreiheit für Betriebsveranstaltungen und Zuwendungen, oder bei geringwertigen Wirtschaftsgütern sind unverzüglich anzupassen“, so Hummer.

Mehr als 52.000 Unternehmer in OÖ betroffen

Ein-Personen-Unternehmen (EPU) prägen die Unternehmerlandschaft in Oberösterreich stärker als je zurvor (60,9 Prozent aller oö. Unternehmen sind EPU, insgesamt mehr als 52.000 in OÖ). EPU-Sprecher Michael Stingeder betont hier: „Ein-Personen-Unternehmen sind gegenwärtig in mehrfacher Hinsicht massiv gefordert. Die betriebliche Verantwortung liegt allein auf den Schultern einer Person, mit der alles steht und fällt. Die Entlastung für diese ‚Einzelkämpfer‘ durch die Anpassung der steuerlichen Wertgrenzen ist daher ein spezieller Auftrag für die gesetzliche Interessenvertretung.“

Grenzen werden durch Inflation überschritten

Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind in der Regel nur dann zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, wenn die Umsatzgrenze von 700.000 Euro zweimal (hintereinander) oder die Grenze von einer Million Euro einmal überschritten wird. Die WKOÖ fordert die Umsatzgrenze für die zweimalige Überschreitung auf eine Million Euro und jene für das einmalige Überschreiten auf 1,3 Millionen Euro anzuheben. Auch die Werte für die Einstufung in kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften soll nach oben korrigiert werden. Denn Insbesondere durch inflationsbedingte Erhöhungen der Umsatzerlöse überschreiten vermehrt Unternehmen die Grenze zur Kategorisierung als mittelgroße Gesellschaft.

Betriebsveranstaltungen, Zukunftssicherung etc.

Weiters fordert die WKOÖ eine Erhöhung bei den Grenzen für Steuerfreiheit für Betriebsveranstaltungen und Zuwendungen sowie für sogenannte Zukunftssicherung, wie etwa Zusatzversicherung. In beiden Fällen geschah seit Jahren keine Anpassung. Eine Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) würde laut WKO nicht nur eine schnellere Absetzbarkeit der Aufwendungen/Ausgaben ermöglichen, sondern insbesondere eine wesentliche Reduktion des Verwaltungsaufwands in der Gewinnermittlung bedeuten.

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