Bezirk Oberwart
Asbestalarm in drei Steinbrüchen - Behörden ordneten Schließung an
- Der Steinbruch in Badersdorf ist einer von insgesamt vier von der Schließung betroffenen Steinbrüchen - drei im Bezirk Oberwart, einer im Bezirk Oberpullendorf.
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Nach alarmierenden Luftmessungen wurden weitere Beprobungen durchgeführt und ein erhöhter Asbestwert festgestellt. "Aus Gefahr im Verzug" schloss die Bezirkshauptmannschaft Oberwart drei betroffene Steinbrüche im Bezirk Oberwart per Bescheid. Weitere Proben in den kommenden Wochen sollen neue Aufschlüsse geben.
BEZIRK. Aufgrund von Asbestbelastung in Proben wurden vier Steinbrüche im Burgenland - drei im Bezirk Oberwart, einer im Bezirk Oberpullendorf - behördlich geschlossen. Betroffen sind die Betriebe in Badersdorf, Bernstein und Glashütten bei Schlaining.
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat per Mandatsbescheid die unverzügliche Einstellung des gesamten Gewinnungs-, Abbau- und Aufbereitungsbetriebes angeordnet. Grundlage für diese Maßnahme waren behördliche Überprüfungen gemäß §175 des Mineralrohstoffgesetzes.
- Für Bezirkshauptmann Peter Bubik waren "die Schließung alternativlos". Weitere Proben sollen für "Gewissheit sorgen" und weitere Maßnahmen ermöglichen.
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Maßnahme notwendig
Peter Bubik, Bezirkshauptmann in Oberwart erklärte die Beweggründe: "Wir haben als Behörde das Land mit Beprobungen beauftragt. Aufgrund von Luftgütemessungen wurde in den betroffenen Gebieten ein erhöhter Asbestwert festgestellt. Als eine mögliche Ursache gilt der Abbau in den Steinbrüchen. Ob dies tatsächlich der Grund ist, ist bisher nicht fix, es könnte sich auch um eine zufällige Situation handeln. Bislang waren alle derartigen Untersuchungen im grünen Bereich. Bei Asbest gilt Gefahr im Verzug, da es sich um eine hochgefährliche Substanz handelt. Eine Schließung war deshalb unumgänglich. Grundlage für diese Maßnahme waren die behördliche Überprüfungen gemäß Paragraph 175 des Mineralrohstoffgesetzes (MinROG)."
Er setzt auf rasche Folgeuntersuchungen, um Gewissheit zu bekommen: "In den nächsten Wochen sind weitere Proben notwendig. Es gilt herauszufinden, ob der Abbau des Gesteins tatsächlich das Problem hervorrief, ob es eventuell nur auf bestimmte Bereiche beschränkt ist und an anderer Stelle problemlos wieder abgebaut werden kann." Den Verkauf von bereits abgebautem Material sieht er weniger problematisch: "Da in der Vergangenheit nie etwas beanstandet wurde, ist das bisher in Ordnung gewesen. Werte unter 0,1 Prozent gelten als asbestfrei. Für diesen Bereich sind wir als Behörde aber nicht zuständig", so Bubik.
- Der Badersdorfer Bürgermeister Daniel Ziniel bezeichnet die Schließung als "schweren Schlag", betont aber, dass die "Gesundheit vorgeht".
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Gesundheit geht vor
Für den Badersdorfer Bürgermeister Daniel Ziniel ist die Schließung ein schwerer Schlag: "Ich bin in Schockstarre verfallen, weil das auch finanziell ein schwerer Schlag ist. Die Gesundheit geht aber vor und hat höchste Priorität - für die Anrainer, Mitarbeiter und auch Kunden. Wir haben in der Gemeinde sofort Streumaterial aus anderen Steinbrüchen organisiert, die nicht betroffen sind."
Er sieht einen möglichen Grund für das plötzliche Problem in der Änderung des Gesetzes. "Der Grenzwert für den Arbeitnehmerschutz wurde von 100.000 auf 10.000 Partikeln heruntergesetzt. Badersdorf gehört zur "Rechnitzer Einheit", bei der das Gestein Asbestminerale enthält. Die Belastung beim Abbau lag bislang aber weiter unter den bisherigen Limits", so Ziniel, der auch betont, dass es "auch um Arbeitsplätze" geht.
- Bernsteins Bürgermeisterin Renate Habetler ist zweifach Betroffene - als Gemeindeverantwortliche und als Unternehmerin.
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Doppelt betroffen
Kritisch äußert sich auch Bgm. Renate Habetler, die doppelt von der Schließung betroffen ist: "Als Bürgermeisterin verliere ich die Kommunalabgabe und auch die Landschaftsfpflegeabgabe. Durch die Schließung sind auch Arbeitsplätze bedroht. Überdies habe ich als Unternehmerin in der Edelserpentin-Werkstatt kein Material mehr."
"Bislang wurde stets ordnungsgemäß gearbeitet und regelmäßige Untersuchungen haben nie ein Problem aufgezeigt. Die neuen Normen sind viel zu niedrig angesetzt. Es ist zu überlegen, den Bescheid anzufechten. Die Behörde muss ihre Messungen jedenfalls selbst erneut überprüfen", so Habetler, die auch eine erneute Änderung der Grenzwerte einfordert.
Asbestfasern können bei mechanischer Beanspruchung, etwa Brechen, Mahlen und Sprengen, freigesetzt werden. Sie stellen beim Einatmen ein „erhebliches Gesundheitsrisiko“ dar. Gesundheitsgefährdend seien dabei vor allem lungengängige Fasern mit einer Länge von mehr als fünf Mikrometern und einer Breite von weniger als drei Mikrometern. In gebundener und fester Form gelte Asbest hingegen als ungefährlich.
Teilweise Straßensplitt
Wofür genau das abgebaute – und eventuell belastete – Material verwendet beziehungsweise an wen es verkauft wurde, ist offen. Ein Teil dürfte zu Streusplitt verarbeitet worden sein. Abnehmerinnen und Abnehmer sollen unter anderem umliegende Gemeinden gewesen sein. Schotter dürfte aber auch für Wege, Einfahrten und Gärten oder Friedhöfe verwendet worden sein.
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