Brandgefahr im Pinzgau
Feuer und Rauchen im Wald verboten

- Aufgrund der Waldbrand-Gefahr ist im Pinzgau das Anzünden eines Feuers sowie das Rauchen in gefährdeten Gebieten verboten.
- Foto: Siim Lukka/Unsplash
- hochgeladen von Johanna Grießer
Aufgrund des schönen Wetters ist seit Montag das Anzünden von Feuer und das Rauchen im Wald verboten.
PINZGAU. Seit Montag, den 22. Juli 2019, gibt eine Verordnung, in der die Bezirkshauptmannschaft Zell am See jegliches Feuer im Wald verbietet. Dies gilt für alle Waldflächen im Pinzgau sowie dort, wo das Übergreifen des Feuers in einen benachbarten Wald begünstigt wird – entweder durch zu trockenen Boden oder durch Funkenflug.
Wiesen und Wald ausgetrocknet
"Aufgrund der Schönwetterperiode sind die Wasserstände in der Natur bereits stark gesunken", heißt es in der Verordnung. Durch die geringen Niederschlagsmengen seien die Böden in Wiesen und Wäldern stark ausgetrocknet.
Waldbrandgefahr steigt
"Die prognostizierte Schönwetterperiode für diese Woche führt zu einer weiteren Erhöhung der Entzündungsgefahr", so Bezirkshauptobmann Bernhard Gratz. "Diese Woche wird es extrem heiß. Dadurch kommt es zu einer starken Verdunstung und Austrocknung, am Wochenende kann es vereinzelt zu starken Gewittern kommen. Die kommenden Wochen werden dann, bis etwa Mitte August, überdurchschnittlich warm werden", so Bernhard Niedermoser von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG).
Verstöße sind teuer
Übertretungen der Verordnung werden mit einer Geldstrafe in einer Höhe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft.
Waldbrand in Neukirchen
"In Neukirchen gab es gestern einen kleinen Waldbrand, der glücklicherweise frühzeitig entdeckt wurde", so Bezirkshauptmann Bernhard Gratz. "Für uns war das der Auslöser für die Maßnahme – neben den bereits trockenen Böden und Wetterprognosen für die kommenden Tage."
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