Saalfelden
Heuer bleiben zu Silvester private Feuerwerke verboten
Saalfelden steht dieses Jahr – unabhängig von Corona – ein vergleichsweise ruhiges Silvester bevor.
SAALFELDEN. "Feuerwerke der Klasse F2 sind innerhalb der Ortsgebiete grundsätzlich verboten. Das heißt: Zwischen den Ortstafeln dürfen das ganze Jahr über keine Kleinfeuerwerke gezündet werden", informiert Kurt Reiter, Gruppenleiter "Öffentliche Sicherheit" der BH Zell am See. Die Bürgermeister können dieses Verbot temporär – etwa für Silvester – aufheben. Saalfeldens Bürgermeister Erich Rohrmoser tat dies in den vergangenen Jahren, heuer bleibt das Verbot jedoch aufrecht.
Zu viele negative Auswirkungen
Für den Bürgermeister sei die Summe der negativen Auswirkungen ausschlaggebend dafür, dass er heuer keine Verordnung unterschreibt, die eine Verwendung von F2-Feuerwerkskörpern erlaubt. Erich Rohrmoser begründet seine Entscheidung wie folgt:
"Die Feuerwerke zu Silvester führen zu einer enormen Umweltbelastung. Die Feinstaub-Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden zu Silvester beim Großteil der Messstellen in Österreich überschritten. Der Lärm löst bei Haus- und Wildtieren enormen Stress aus. Besitzer von Haustieren fiebern der Silvesternacht mit großem Unbehagen entgegen. Und die wenigsten Menschen entsorgen den Abfall, der nach dem Abfeuern der Raketen auf öffentlichen Plätzen und in unseren Wiesen liegenbleibt."
Polizei kontrolliert Verbot
Über Jahrzehnte wurden in Saalfelden zu Silvester Raketen und Knallkörper gezündet. Für viele ist es ein Brauch, auf den sie nicht verzichten wollen. Daher ist es laut Stadtgemeinde vorstellbar, dass es zu Verstößen kommt. "Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrollieren und bei Verstößen auch Strafen verhängen bzw. Strafverfahren einleiten", heißt es aus der Gemeindestube.
Versicherungsschutz in Gefahr
Kommt es in Verbindung mit Feuerwerkskörpern zu Unfällen oder Sachschäden, kann das ebenfalls teuer werden. "Sollten Sie durch einen Irrläufer oder Ihr Fehlverhalten zum Beispiel Ihr eigenes Auto oder ein Nachbargebäude beschädigen oder andere Personen verletzen, ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Durch den Vorsatz, das Verbot zu missachten und den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen kann die Versicherung Leistungsfreiheit einwenden und Sie tragen in einem Schadenfall alle Kosten selbst", warnt Ariane Humitia (Versicherungstreuhänderin, Raiffeisen).
Feuerwerke mit Genehmigung
Feuerwerke der Klassen F3 und F4 dürfen – bei entsprechender Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft – gezündet werden.
"Mittel- und Großfeuerwerke (F3 und F4) bedürfen einer Genehmigung der BH. Auf diese besteht sogar Rechtsanspruch", erklärt Kurt Reiter. "Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird diese Bewilligung auch bekommen."
Bei einem entsprechenden Antrag werde geprüft, ob die ob die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Derartige Feuerwerke dürfen nur von speziellen Firmen abgefeuert werden – und etwa nicht im Nahbereich von Kirchen oder Krankenhäusern – oder bei Waldbrandgefahr im Nahbereich von Wäldern", erklärt Kurt Reiter.
In einem "normalen Jahr" gibt es im gesamten Bezirk rund 20 entsprechende Anträge, die meist ab Mitte Dezember gestellt werden. Wie viele es heuer sein werden, könne man noch nicht sagen, so Reiter, weil man die Covid-Entwicklung nicht kennt.
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