Grundverkehr und Raumordnung
Mehr Lebensraum, weniger Raum für Spekulation
Am Mittwoch kommen das neue Grundverkehrsgesetz und die Raumordnungsnovelle in den Landtag. Die neuen Regelungen sollen bis zum Ende des Jahres beschlossen werden. Mit der Reform will man leistbaren Lebensraum schaffen und Spekulation eindämmen.
SALZBURG. Grünland, Wohnungen und Bauland sollen für die Salzburger Bürgerinnen und Bürger gesichert werden. Das sind die großen Ziele der aktuellen Gesetzesreform, die Landesrat Josef Schwaiger heute präsentierte. Mit den neuen Regelungen soll sowohl die Hauptwohnsitz/Zweitwohnsitz Problematik gelöst werden, als auch Grundstücksspekulationen ein Riegel vorgeschoben werden.
Grundverkehr und Raumordnung
Bei der heutigen Pressekonferenz präsentierte Landesrat Josef Schwaiger die Eckpunkte des neuen Gesetzespaketes für die Bereiche Grundverkehr und Raumordnung. Unterstützt wurde er dabei von Franz Moser, dem Leiter der Abteilung für Lebensgrundlagen und Energie und Christine Itzlinger-Nagl, Leiterin der Abteilung für Raumplanung und Wohnen.
„Mit dem neuen Grundverkehrsgesetz ist jetzt das Gesetzespaket vollständig. Erstmalig greifen demnach Grundverkehrsgesetz, Baurecht und Raumordnungsgesetz ineinander. Das neue Paket definiert klar und deutlich, wer und unter welchen Bedingungen zukünftig Grünland und Bauland im Bundesland erwerben kann und wie dieses genutzt wird. Damit sichern wir Grünland für die landwirtschaftliche Produktion und zeigen spekulativem Leerstand und Zweitwohnsitzen die rote Karte“
Landesrat Josef Schwaiger, Landesrat für Land- und Forstwirtschaft und Raumordnung
Harmonisierung
Josef Schwaiger betonte, dass die bisherige Grundverkehrsordnung einfach nicht stimmig war und nicht gut mit den Regelungen für Raumordnung und Baurecht harmonierte. "Diese Zahnräder müssen ineinandergreifen", so der Landesrat. Zum Verständnis der Wichtigkeit dieses Zusammenspiels der drei Rechtsbereiche erläuterte Schwaiger auch kurz ihre jeweiligen Funktionen.
- Der Grundverkehr. Er betrifft die Frage, wer spezifische Gründe erwerben und nutzen darf.
- Die Raumordnung. Sie stellt klar, welche Arten von Grundnutzung und Bebauung es geben dürfe.
- Das Baurecht. Hier ist festgelegt, welchen Regelungen die Bauprojekte unterliegen müssen; also wie gebaut werden darf.
Schwaiger bekräftigte in der heutigen Pressekonferenz, dass die aktuelle Reform mit allen Betroffenen aus den Bereichen gemeinsam erarbeitet wurde. Involviert waren die Landwirtschaftskammer, der Gemeindeverband, die Regionalverbände, die Gemeinden, die Interessensvertretungen sowie auch Notare und Anwälte.
Perfektes Zusammenspiel
Der Landesrat betont, dass mit der aktuellen Reform des Grundverkehrsgesetzes und der Raumordnungsnovelle nun erstmals sehr gut miteinander abgestimmte Rechtsmaterialien bestehen.
„Damit verfügen die zuständigen Stellen über alle notwendigen Werkzeuge, um gegen Spekulation mit Grund und Boden vorzugehen. Ebenfalls gibt es nun im Grundverkehr einen einheitlichen Vollzug im gesamten Bundesland. Statt bisher fünf Bezirkskommissionen sieht die Novelle lediglich eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission vor. Das vereinfacht den Vollzug von Rechtsgeschäften."
Landesrat Josef Schwaiger, Landesrat für Land- und Forstwirtschaft und Raumordnung
Konkret verfolge man mit den Gesetzen zwei Ziele. Erstens wolle man für die Bevölkerung sowohl für die Landwirtschaft als auch als Immobilien und Bauland Grund sichern. Zweitens werden so neue Widmungen für Zweitwohnsitze systematisch verhindert.
Die Details
Grüner Grundverkehr- Landwirtschaft:
- Neudefinition von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Richtung der tatsächlichen Nutzung. Ein Bewirtschaftungskonzept für die nächsten 15 Jahre muss vorgelegt werden. Genau so lange gilt eine Nutzungspflicht. Sonst kommt es zu einer Versteigerung des Grundstücks.
- 75 Prozent der Fläche muss der Landwirt selbst bewirtschaften.
- Räumliche Nähe führt zu einem privilegierten Erwerb durch Landwirte. 20 Kilometer zu landwirtschaftlicher Nutzfläche, 60 für Forst- und Almflächen. Verkäufe, die über diesen regionalen Rahmen hinausgehen, müssen ausgehängt werden.
- Klare Definition von Großgrundbesitz durch einen neuen Einheitswert.
- Einführung eines am Ertragswert orientierten Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises. Landwirtschaftliche Flächen werden so für heimische Landwirte wieder leistbarer.
Grauer Grundverkehr - Immobilien und Bauland:
- Klare Definition des Hauptwohnsitzes.
- Nachweispflicht des Hauptwohnsitzes in der Form von Sozialversicherung, Arbeitgeber und Schulbesuch der Kinder.
- Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung für die Nutzung als Hauptwohnsitz, das soll Zweitwohnsitze und Leerstand weitestgehend verhindern.
- Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Ein Jahr für bebautes Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes, sieben Jahre bei unbebauten Grundstücken.
Effektive Maßnahmen
„Salzburg hat in den vergangenen Jahren bereits seine Hausaufgaben bei sparsamem Umgang mit Grund und Boden gemacht. Wir haben österreichweit – mit Ausnahme von Wien – den geringsten Anteil am Bodenverbrauch. Bei den Zweitwohnsitzen weisen wir mittlerweile sogar eine Negativbilanz auf“, sagt Josef Schwaiger und ergänzt: „Obwohl Salzburg knapp fünf Prozent des Dauersiedlungsraums Österreichs aufweist, haben wir mit einem Anteil von einem Prozent den geringsten Bodenverbrauch im Bundesländervergleich.“ Der Hebel dafür ist das neue Raumordnungs- und Bautechnikgesetz.
Durch die aktuellen Reformen nimmt Salzburg laut Landesrat Josef Schwaiger eine absolute Vorreiterrolle in Österreich ein. So konnten Schlupflöcher sowohl was landwirtschaftliche Flächen als auch was Bauland und Immobilien angeht, geschlossen werden. Weiters fungieren die neuen Regelungen laut Schwaiger als Basis für Projekte wie die Überbauung des Supermarkts in Obertrum mit insgesamt 24 neuen Wohnungen oder der Möglichkeit einer Dachstuhl-Anhebung geschaffen. Durch diese Maßnahmen entstehe leistbarer Wohnraum ohne weitere Flächen zu verbauen, erklärt Schwaiger. Bei dieser Gelegenheit bedankte sich Josef Schwaiger noch einmal bei allen zuständigen Abteilungen und Juristen, die an dem Gesetzespaket beteiligt waren.
Landesentwicklungsprogramm
Einen weiteren wichtigen Schritt will man laut Landesrat Josef Schwaiger noch dieses Jahr setzen, nämlich das Landesentwicklungsprogramm, welches mittels Verordnung beschlossen werden soll.
„Hier befinden wir uns auf der Zielgeraden. Mit diesem Instrument setzten wir den konsequenten Salzburger Weg in der Raumordnung fort. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie leistbares Wohnen und auch das Hintanhalten von Zweitwohnsitzen, Steuerung des Tourismus und die Schaffung der Grundlagen für erneuerbare Energie sind dabei beispielhaft genannt“, so der Landesrat abschließend.
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