Coronavirus Salzburg
Was unsere Lehrer und Schüler jetzt beachten müssen
Hochschulen sind geschlossen, der bundesweite Schulbetrieb allerdings nicht. Trotzdem gibt es Vorkehrungen an allen Salzburger Schulen.
SALZBURG. Die Bundesregierung hat die vorübergehende Schließung aller Hochschulen veranlasst. Ganz klar geregelt ist durch das Bildungsministerium inzwischen auch das Vorgehen bei einem Corona-Verdachtsfall in einer Bildungseinrichtung.
„Der bundesweite Schulbetrieb ist derzeit von einer Schließung nicht betroffen. Es ist aber nicht vorherzusehen, welche Schritte in nächster Zeit noch notwendig sind. Daher wurden landesweit die Schuldirektionen ersucht, präventiv Vorkehrungen zu treffen“, so Bildungslandesrätin Maria Hutter.
Lehrer bereiten Übungsmaterialien vor
Konkret geht es darum, dass die Lehrer in den kommenden Tagen Übungsmaterialien zur Festigung und Vertiefung des aktuell im Unterricht behandelten Lernstoffs für Schüler vorbereiten, die im Bedarfsfall mit nach Hause gegeben oder über digitale Kanäle und Lernplattformen zur Verfügung gestellt werden können.
In diesem Zusammenhang tauchte gestern auch ein Fake-Mail von einem vermeintlich offiziellen Absender auf, das an ein Internat verschickt wurde mit einem Fragebogen zum Gesundheitszustand der Schüler. Bildungsdirektor Rudolf Mair stellt dazu klar, dass dieser Fall der Kriminalpolizei übermittelt wird.
Keine Schulveranstaltungen, Ausflüge und Reisen
Gemäß den Vorgaben des Krisenstabes der Bundesregierung wird außerdem empfohlen, Ausflüge, Reisen und Schulveranstaltungen ab sofort bis auf Weiteres auszusetzen.
Volksschule in Wals-Siezenheim wieder offen
Nachdem heute (11. März 2020) die Volksschule in Wals-Siezenheim geschlossen wurde, öffnet sie morgen, Donnerstag, wieder regulär. Die Gesundheitsbehörde hat nach genauer Abklärung keinen Hinweis auf eine Erkrankung einer Person durch das Corona-Virus gefunden.
Checklisten bei Verdachtsfall
Für die Direktoren gelten klare Regelungen, wie bei einem Corona-Verdachtsfall in oder im Umfeld der Schule vorzugehen ist. Dazu hat das Bildungsministerium eigene Checklisten erstellt.
- Schularzt informieren: Demnach hat die Schulleitung sofort den Schularzt zu informieren, der unverzüglich mit der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Amtsarzt) in Kontakt tritt. Ist der Schularzt nicht zu erreichen, soll sich die Schulleitung sofort direkt an die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde wenden.
- Bildungsdirektion informieren: Unmittelbar danach ist auch die zuständige Bildungsdirektion zu informieren. Ist ein minderjähriges Kind betroffen, hat die Schulleitung unverzüglich dessen Erziehungsberechtigte zu kontaktieren. Die weiteren Schritte werden dann von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt.
- Person isolieren: Handelt es sich bei dem Verdachtsfall um eine Person, die sich aktuell in der Schule aufhält, so empfiehlt das Gesundheitsministerium, diese in einem eigenen Raum unterzubringen. Zur Risikominimierung darf bis zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise mit der Gesundheitsbehörde niemand das Schulgebäude verlassen.
Kranke Kinder sollen zuhause bleiben
Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz erinnert alle Eltern und Erziehungsberechtigten an die seit rund zwei Wochen geltenden allgemeinen Empfehlungen: Sollte ein Kind grippeähnliche Symptome zeigen, soll dieses unbedingt zuhause bleiben.
Bei Symptomen zuerst zum Hörer greifen
Wichtig für alle mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden ist vor allem eines: Erster Schritt ist ein Anruf beim Hausarzt oder rund um die Uhr bei der Gesundheitsberatung unter 1450 und der AGES-Hotline unter 0800/555 621, um eine medizinische Einschätzung zu erhalten und die weitere Verbreitung möglichst zu vermeiden.
>>DAS<< sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer zu den Maßnahmen der Bundesregierung.
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