Karriere
Homeoffice lässt Grenzen verschwimmen

- Salzburgs ArbeitnehmerInnen klagen darüber, dass Vorgesetzte auch frühmorgens, abends oder am Wochenende anrufen.
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Seit Monaten gibt es kaum Verbesserungen in der Umsetzung von Homeoffice, sagt die Gewerkschaft GPA Salzburg. Sie fordert ein gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit und zuschlagspflichtige Überstunden bei Kontaktaufnahmen in der Freizeit.
SALZBURG. "In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von Betriebsräten und Mitgliedern. Sie wollen wissen, wie die Arbeitszeit im Homeoffice einzuhalten ist", sagt Michael Huber, Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA Salzburg. "ArbeitnehmerInnen klagen beispielsweise darüber, dass Vorgesetzte auch frühmorgens, abends oder am Wochenende anrufen."

- Michael Huber, Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA Salzburg.
- Foto: Gewerkschaft GPA Salzburg
- hochgeladen von Julia Hettegger
Firmentelefon darf am Feierabend ausgeschaltet werden
Eine IFES Befragung (Institut für empirische Sozialforschung GmbH) sollen laut GPA zeigen, dass Homeoffice verstärkt zu einer Vermischung von Arbeitszeit und Privatleben führt. >>HIER<< mehr zur Umfrage. "Die Grenzen der Arbeitszeit werden immer weniger eingehalten und Erreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit wird immer mehr verlangt", sagt Huber. Die GPA stellt klar: Niemand muss außerhalb der Arbeitszeit ständig für Kollegen oder Führungskräfte erreichbar sein. Das Firmentelefon darf am Feierabend ausgeschaltet werden.
Rufbereitschaft kostet
"Viele Vorgesetzte verlangen explizit, dass man im Homeoffice ständig erreichbar sein sollte. Das könnte zu Rufbereitschaft und in Extremfällen sogar zu Arbeitsbereitschaft führen, die aber dann gesondert zu bezahlen ist. Das könnte für Unternehmen richtig teuer werden“, erklärt Huber
Welche Arbeitszeitregelung gilt im Homeoffice?
Bei der Arbeit daheim gelten die gleichen Arbeitszeitregelungen wie im Betrieb, sofern explizit nichts anderes vereinbart wurde. Gibt es beispielsweise im Betrieb eine Gleitzeitvereinbarung, so ist diese auch zuhause anzuwenden. Gibt es hingegen fixe Dienstpläne, gelten diese daheim ebenso.
Kontaktaufnahmen in der Freizeit sind zuschlagspflichtige Überstunden
"Um die Verunsicherung der ArbeitnehmerInnen zu beenden, fordern wir deswegen ein gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit. Außerdem muss im Arbeitszeitgesetz klargestellt werden, dass berufliche Kontaktaufnahmen in der Freizeit als zuschlagspflichtige Überstunden deklariert werden", fordert Huber.
>>HIER<< liest du mehr zum Thema "Beruf und Karriere" in Salzburg.


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