Silvesterfeuerwerk
"Lasst es krachen – aber sicher!"

In Schärding gibt's auch heuer kein Silvesterfeuerwerk. Dennoch wird im Bezirk wieder viel verballert – doch was gilt's zu beachten? | Foto: H. Berndorfer
  • In Schärding gibt's auch heuer kein Silvesterfeuerwerk. Dennoch wird im Bezirk wieder viel verballert – doch was gilt's zu beachten?
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In der Barockstadt gibt's heuer kein Silvesterfeuerwerk. Dennoch werden es viele Schärdinger krachen lassen.

BEZIRK SCHÄRDING. „Um die Schadstoffbelastung so gut es geht zu reduzieren, appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Feuerwerkskörper zu verzichten. Die Natur und vor allem die Tierwelt werden es uns danken", ruft Schärdings Bürgermeister Günter Streicher zum Verzicht auf. Für die Exekutive verläuft Silvester meist einsatzreich, wie Bezirkspolizeikommandant Matthias Osterkorn weiß: "Zusätzliche polizeiliche Einsätze in Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern gehören zum Jahresausklang zur Regel. Bei diesen Amtshandlungen handelt sich meist um Eigenverletzungen, Verletzungen von unbeteiligten dritten Personen oder ungebührliche Lärmerregung." Deshalb hat das Polizeikommando in allen Gemeinden im Bezirk den Gemeinsam.Sicher-Folder "Lass es krachen"! Aber sicher!" aufgelegt."

"Zusätzliche polizeiliche Einsätze in Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern gehören zum Jahresausklang zur Regel."

Und auch die Feuerwehren haben zu Silvester einiges zu tun, wie Schärdings Bezirksfeuerwehrkommandant Alfred Deschberger weiß: "Es gibt kein Silvester, wo nicht irgendwo im Bezirk eine der 66 Feuerwehren ausrücken muss. In den letzten Jahren waren es immer zwischen drei und sieben Einsätzen".

Das gilt es zu beachten

Dennoch werden wieder viele Schärdinger die Feuerwerks-tradition hochhalten. Doch was gilt es dabei zu beachten? Dazu Osterkorn: "Grundsätzlich sind Feuerwerkskörper in die Kategorien F1 bis F4 unterteilt. Die Handhabung mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 ist ab 12 Jahren erlaubt, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind ab 16 Jahren erlaubt. Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 dürfen lediglich durch fachkundige Personen abgeschossen werden. Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich im Ortsgebiet, innerhalb oder in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen sowie auch bei Sportveranstaltungen verboten. In begründeten Fällen kann durch die zuständige Behörde eine Ausnahmebewilligung erteilt werden."

Hohe Strafen drohen

Bei Verstößen drohen hohe Strafen. "Das kann, je nach Schwere des Deliktes, zu Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro führen", weiß Osterkorn. Dem fügt Deschberger noch hinzu: "Die Feuerwehren appellieren an die Bevölkerung, mit Feuerwerksartikeln besonders sorgfältig umzugehen und auf qualitativ hochwertige Produkte zu achten."

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