Vorfall am Harter Aufest: Beschuldigter mittlerweile gekündigt
- Der Beschuldigte 47-jährige Lehrer sitzt nach wie vor in der JVA Innsbruck in U-Haft.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Florian Haun
Das vergangene Harte Aufest Anfang August wurde von einem Vorfall überschattet, welcher die Justiz bzw. die Exekutive immer noch beschäftigt. Ein 47-jähriger Mann soll ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben, doch die Zweifel, ob der beschuldigte Lehrer die Tat tatsächlich begangen hat, mehren sich. Die MeinBezirk Redaktion hat sich auf Spurensuche begeben und dabei so einiges erfahren.
HART i. Z./INNSBRUCK (fh). Der Beschuldigte sitze nach wie vor in U-Haft und hat, wie die MeinBezirk Redaktion erfuhr, mittlerweile seinen Job als Lehrer verloren. "Es ist wahr, dass die Bildungsdirektion den 47-jährigen gekündigt hat und ich möchte schon dezidiert darauf hinweisen, dass er nicht verurteilt ist", erklärt eine dem Lehrer nahestehende Person. Zahlreiche Personen, darunter die Ex-Freundin des Beschuldigten, hätten sich mittlerweile für den Lehrer verbürgt, was allerdings keine Auswirkung auf einen etwaigen Prozess hat. "Auch wenn sich der Papst persönlich für den Mann verbürgt, so hat dies keinerlei Einfluss auf das Verfahren", erklärt der Anwalt des Mannes im Gespräch mit der MeinBezirk Redaktion.
U-Haft verlängert
Wie die MeinBezirk Redaktion weiters erfahren hat, ist die U-Haft mit dem Argument verlängert worden, dass Tatwiederholungsgefahr bestünde. Die MeinBezirk Redaktion hat beim Landesgericht Innsbruck nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist und die Auskunft war, dass es noch keinen Verhandlungstermin gäbe, da noch keine Anklageschrift vorliegt. Vonseiten der Bildungsdirektion des Landes bekam die Redaktion auf ihre Anfrage hin keine Stellungnahme.
Dürftige Beweislage
Wie die Redaktion weiters erfahren hat, dürfte die Beweislage in dem Fall dürftig sein bzw. sich die Ermittlungsarbeiten schwierig gestalten. Man stoße bei der Polizeiarbeit immer wieder auf eine Mauer des Schweigens.
U-Haft Verlängerung?
Die normale Vergewaltigung nach § 201 Abs. 1 StGB ist mit zwei bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Damit handelt es sich um ein Verbrechen, bei dem grundsätzlich die höhere Haftobergrenze von bis zu zwei Jahren relevant sein kann. Das bedeutet aber nicht, dass jemand wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs automatisch monatelang oder gar jahrelang in U-Haft bleiben darf.
Gerade bei einem Fall, in dem beispielsweise:
- Aussage gegen Aussage steht,
- keine objektiven Spuren vorhanden sind,
- keine unabhängigen Zeugen existieren,
- die Angaben der Beteiligten erheblich voneinander abweichen,
- und weitere Ermittlungen den Tatverdacht nicht verdichten,
muss bei jeder Haftfortsetzung neu geprüft werden, ob weiterhin dringender Tatverdacht besteht. Die bloße Schwere des Vorwurfs ersetzt diesen nicht.
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