Wasser im Garten
Naturbadeteich oder Naturbiotop?
SEEBODEN. Wer sich im Garten einen Teich anlegen will, steht vor der Alternative: Naturbadeteich oder Naturbiotop? Die erste Variante hat den Vorteil, dass man in ihr Baden kann, doch ist sie in Kärnten aufgrund behördlicher Hürden kaum noch umsetzbar. Das Naturbiotp wiederum ist ohne gesetzliche Hemmnisse einfach zu verwirklichen.
Karl Winkler kennt beide Versionen
Einschlägige Erfahrung mit beiden Teicharten hat der Seebodener Gartengestalter Karl Winkler. Für ein Naturbiotop sei lediglich eine Fläche von mindestens 15 Quadratmetern vonnöten. Die Wassertiefe liege bei 80 bis 100 Zentimetern. Die Materialien bestehen aus Sand, Flies und Folie, die mit Steinen ausgeklaubt werden. Am Rand wachsen Sumpf-, im Tiefenbereich Sauerstoffpflanzen wie Seerosen.
"Auflagen zu hoch"
25 Jahre lang hatte Winkler auch Naturpools gebaut, doch inzwischen damit aufgehört. Zum einen fehlen ihm die Fachkräfte, wie er sagt, vor allem seien die behördlichen Auflagen immer höher geworden. "Ich muss jetzt jeden Arbeitsschritt dokumentieren, fühle mich nicht mehr als Gartengestalter, sondern eher wie ein Buchhalter." Außerdem würden viele Hobbygärtner mit Bausätzen aus dem Internet ihre Naturbadeteiche anlegen.
Winkler schwärmt vom chlorfreien Wasser
2007 noch hatte Winkler im Moserhof einen Badeteich gebaut - acht mal zehn Meter zum Schwimmen und 25 Quadratmeter zum Kneippen mit einem Wasservolumen von 280 Kubikmetern. Hotelier Gerhard Moser-Winkler, der wie Ehefrau Franziska dafür extra einen Bademeisterschein abgelegt hatte, schwärmt: "Es gibt nichts Schöneres, als ein solch naturrreines, chlorfreies Wasser." Nur: "Ich mach mir schon Sorgen, dass wegen der neuen Kärntner Gesetzesnovelle meine chlorfreie Anlage beim nächsten Filterwechsel gesperrt werden könnte." Außerdem glaubt er nicht, dass die Anlage heute noch einmal genehmigt worden wäre.
Wanninger lässt grüßen
Nachfragen beim zuständigen Gesprächspartner des Hoteliers, dem Sachgebietsleiter für Umwelt, Energie und Naturschutz in der Landesregierung hinsichtlich der Auflagen für Naturbadeteiche im Bundesland wurden, ähnlich wie bei Karl Valentins Buchbinder Wanninger, ausgewichen: "Dies ist eine juristische, jenes ist eine medizinische Frage."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.