Finanzierung von Blindenführhunden in Österreich

Das große Problem war und ist bis zum heutigen Tage die Finanzierung eines Blindenführhundes durch die öffentliche Hand.  Die Kosten eines Blindenführhundes belaufen sich auf etwa € 30.000,--.  
 
Jedoch macht es große Unterschiede welchem Sozialversicherungsträger man angehört, in welchem Bundesland der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat, ob man sich im aktiven Berufsleben befindet oder in Pension ist und vor allem ob man zum Personenkreis gehört auf dem eines der 4 Bundesgesetze (Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG), Opferfürsorgegesetz, Heeresversorgungsgesetz (HVG), Verbrechensopfergesetz) angewendet werden kann.
 
Diese verschiedenen Zugehörigkeiten verschaffen auch eine unterschiedliche Rechtsstellung des Antragstellers auf Übernahme der  Kosten für einen Blindenführhund von Seiten der öffentlichen Hand. 
 
Fällt jedoch der Betroffene unter eines der aufgelisteten vier Bundesgesetze, so besteht Rechtsanspruch auf Finanzierung eines Hundes. Die Mehrzahl der blinden und hochgradig sehbehinderten Mitbürger, die nach anderen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften  um eine Übernahme der Kosten ansuchen, passiert das Wollen und vor allem in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden auf freiwilliger  Basis durch den Kostenträger. Daher sind diese Personen „Bittsteller“ ohne Rechtsanspruch. Ist das nicht toll als Bittsteller auftreten zu müssen? 
 
Das es auch anders geht verschafft uns ein Blick über die Grenzen in unsere Nachbarländer Deutschland und der Schweiz. In Deutschland erfolgt die Kostenübernahme für einen Blindenführhund durch die Sozialversicherungsträger  und in der Schweiz tritt die Invalidenversicherung als Kostenträger auf. 
 
 
Bisher erfolgloses Bemühen.
Seit dem Jahre 1993 gibt es Bemühungen in Form von schriftlichen Eingaben und persönlichen Vorsprachen, das auch in Österreich, so wie bereits ausgeführt in Deutschland und der Schweiz unter Wahrung eines Rechtsanspruches die Kosten für einen nach § 39a  BBG ausgebildeten und beurteilten Blindenführhund von den Krankenkassen als Kostenträger übernommen werden. 
 
Zwischen den Jahren 2004 und 2008, Zeitpunkt meiner ehrenamtlichen Präsidentschaft  des ÖBSV, war man der Verwirklichung bezüglich der Kostenübernahme durch die Sozialversicherungsträger oft schon sehr nahe. 
 
Der nach wie vor heftige Widerstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger oder die in dieser Zeit erfolgten politischen Veränderungen, ließen eine Umsetzung dieser berechtigten Forderung von Seiten der Blindenvertreterorganisationen nicht zu.   
 
Fest gestellt sei, dass wir heute im Jahre 2010 leider dort noch stehen, wo wir im Jahre 1993 begonnen haben, nämlich endlich auch den Personenkreis die nicht unter die vier zitierten Bundesgesetze fallen, eine Gleichstellung bezüglich der Finanzierung zu erwirken.  
 
Die im Österreichischen Parlament vertretenen Parteien, SPÖ, ÖVP, FPÖ, die Grünen und das BZÖ wären durch ihre Volksvertreter angehalten, endlich gesetzliche Maßnahmen zu treffen die eine Umsetzung der Finanzierung eines Blindenführhundes nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland möglich macht.
 
 
Können die Kosten von den Sozialversicherungsträgern aufgebracht werden?
 
Ein eindeutiges Ja! Derzeit und laut Statistik schon in den Jahren vorher werden von den Blindenführhundeschulen in Österreich jährlich 10 bis 15 Hunde zu Blindenführhunden ausgebildet und dem Werber als erst Hund oder zur Wiederbeschaffung weitergegeben. Die Gesamtkosten für 15 Hunde liegen daher bei etwa € 450.000,--. Würde zum Beispiel eine Million EURO jährlich für diesen Zweck bereitgestellt werden, so würde weit in die Zukunft hinaus abgesichert sein, dass blinde und hochgradig sehbehinderte Personen die die Voraussetzungen einen Blindenführhund zu halten erfüllen, auch einen treuen Begleiter auf vier Pfoten finanziert bekommen würden und nicht mehr als „Bittsteller“ auftreten müssten.  
 
Ein Blindenführhund ist kein Luxus! Leider sehen es manche Sozialversicherungsträger so. Weiter wird auch als Gegenargument vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger angeführt, dass es sich bei der Finanzierung um eine Artfremde Leistung handeln würde. Da wäre aber wohl die Frage dagegenzuhalten ob zum Beispiel das Wochengeld das von den Krankenkassen zur Auszahlung gelangt, eine Artgerechte oder doch auch eine nicht Artgerechte Leistung ist? 
 
Noch einmal sei an dieser Stelle angeführt, dass die Politik in diesem Falle die notwendigen Maßnahmen zu setzen hätte, um eine Klärung in dieser Angelegenheit ehestens herbeizuführen. 
 
Privatpersonen und Firmen helfen   
Würden in dankenswerter Weise nicht Privatpersonen und Firmen durch verschiedene Aktionen oder rein persönlichem Engagement helfen, blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen bei der Ausfinanzierung eines Blindenführhundes ihre Beiträge zu leisten; wie viele Menschen die heute sich ein Leben ohne vierbeinigen  Begleiter nicht mehr vorstellen könnten würde es da geben? Deshalb sei den Leserinnen und Lesern dieses Beitrages gedankt die immer wieder bereit sind finanzielle Hilfestellung anzubieten. 
 
Sollten Vertreter von öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften sich nicht korrekt zitiert gefunden haben, so bin ich gerne bereit etwaige Korrekturen unter Quellenangaben hier zu veröffentlichen. 
 
Hoffen Sie mit uns, dass endlich dieses Problem einer zufriedenstellenden Lösung durch die Verantwortlichen zugeführt werden kann. Vielleicht doch noch vor den nächsten Wahlen? 

Quelle: 2014 09 04 Klaus MARTINI

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