Der Weg zum Blindenführhund
Wer bekommt einen Blindenhund?

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die zur Verbesserung der Mobilität blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen eingesetzt werden. Sie ermöglichen ein hohes Maß an individueller Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit. Zudem können sich blinde und sehbehinderte Menschen mit Blindenführhunden in vertrauter und in fremder Umgebung gefahrlos orientieren.

Um einen Blindenführhund zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Alle hochgradig sehbehinderten und blinden Personen müssen physisch sowie psychisch mobil sein.  Der erste Weg ist zum Augenfacharzt. Dieser  erstellt ein Gutachten. Nun ist es an der Zeit einen Antrag für einen Behindertenpass beim Sozialministerium zustellen. Das Sozialministerium bestellt einen Gutachter der die Wohnverhältnisse prüft und einen Gutachter der auf die Augenerkrankungen spezialisiert ist.

Die Sehkraft muss unter fünf Prozent liegen  und der Grad der Behinderung muss mindestens  bei 50 % liegen.  Vor der Beantragung eines Blindenführhundes ist eine ausführliche Beratung durch einen Rehalehrer oder einen Berater einer Fachgruppe der Führhundhalter der Blinden- und Sehbehindertenverbände sinnvoll.

Nur wer bereit ist, die Verantwortung für einen Hund zu übernehmen und eine artgerechte Haltung gewährleisten kann, ist berechtigt einen Blindenführhund zu führen. Voraussetzung für die Haltung
Auch ein Blindenführhund ist außerhalb seiner Führtätigkeit ein ganz normaler Hund mit all seinen Verhaltensmustern und Bedürfnissen. Er ist ein soziales Wesen und muss in das soziale Umfeld integriert werden. Wie jeder „normale“ Hund benötigt er Pflege und Zuwendung. Darüber hinaus ist eine artgerechte Haltung zu erfüllen. Dazu gehört auch der tägliche Auslauf inklusive Freilauf ohne Führgeschirr und Leine von 45 bis 60 Minuten, damit das Tier sich ausgiebig bewegen und seinen Bedürfnissen nachgehen kann. Es muss zudem Platz in der Wohnung verfügbar sein und in Mietshäusern muss der Vermieter zustimmen.

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