St. Pölten Stadt, Josefstraße
Messerattacke bei Bushaltestelle

SYMBOLBILD | Foto: pixabay.com
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Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung landete eine 35-jährige St. Pöltnerin vor einem Schöffensenat, nachdem sie am 18. Februar 2024 bei einer Bushaltestelle ihrem Ex-Partner ein Messer in den Bauch gerammt haben soll.

ST. PÖLTEN. Einige Zeit waren die Beschuldigte und das Opfer ein Paar. Bereits damals kam es zu körperlichen Übergriffen, wobei die Frau ihrem Partner im Sommer 2023 auch eine Verletzung zufügte.

Laut Staatsanwalt Leopold Bien trafen die beiden am 18. Februar 2024 vorerst leicht alkoholisiert aufeinander. Gemeinsam wollte man, laut Anklage, in die Wohnung des kürzlich vom Alkoholentzug zurückgekehrten Mannes fahren, konsumierte zuvor jedoch noch jede Menge Bier, sodass die Frau mit 2,12 Promille, ihr Begleiter mit 2,4 Promille schließlich gegen 19.30 Uhr an einer Bushaltestelle in der Josefstraße warteten. Dort habe sich die Angeklagte hingelegt und als ihr Ex-Freund sich auf sie setzte, um sie zum Aufstehen zu bringen, habe sie ihm die Brille aus dem Gesicht geschlagen.

Messer in Bauch gerammt

Opfervertreterin Januschkowetz Elisabeth | Foto: IP

In der Folge habe sie sich zur Haltestelle an der gegenüberliegenden Straßenseite begeben. Als ihr der Mann folgte, habe sie ein „Kellnermesser“ gezückt und es dem Mann wortlos mit einem kräftigen Stich in den Bauch gerammt. Die etwa vier Zentimeter lange Klinge, die in einen Flaschenöffner integriert war, durchdrang zunächst die Kleidung, danach die Bauchdecke des Mannes. Nachdem sie das Messer herausgezogen habe, habe der Verletzte es an sich genommen, die Klinge abgebrochen und es in einen Mistkübel geworfen. Danach stieg die Beschuldigte in einen Bus, den sie bei der Josefskirche wieder verließ. Das Opfer fuhr nach Hause und erzählte einer Nachbarin von dem Vorfall. Diese verständigte die Rettung, die den Verletzten zu einer operativen Behandlung ins Krankenhaus brachte. Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz beantragte für den Mann Schmerzensgeld in Höhe von 4.870 Euro.

Ausgeprägte Alkoholabhängigkeit

Verteidigerin Schmidt Andrea  | Foto: IP

Verteidigerin Andrea Schmidt, die sich als solche für eine milde Strafe einsetzen sollte, fühlte sich in einer Zwickmühle, zumal sie seit 2020 auch die Erwachsenenvertreterin der 35-Jährigen ist und eine länger dauernde Betreuung für angebracht hält. Ihrer eigenen Aussage nach fühlt sich die Angeklagte in der Justizanstalt sehr wohl. „Dort ist es schöner als draußen“, bestätigte sie gegenüber Richter Andreas Beneder, der darüber hinaus nur wenige klare Antworten erhielt. Sie gab an, täglich etwa zehn Bier zu trinken, aber keine Alkoholikerin zu sein. Ob sie dem Mann den Bauchstich versetzt, oder er sich selbst verletzt habe, wisse sie nicht.

„Wir haben halt trankelt. Was dabei rauskommt, ist mir scheiß egal!“

Laut Gutachten liege bei der Beschuldigten eine ausgeprägte Alkoholabhängigkeit vor, sodass man trotz 2,12 Promille nur von einer mittelgradigen Alkoholisierung ausgehe. Es sei auch keine schwere psychische Störung vorhanden, die die Zurechnungsfähigkeit der Frau entsprechend eingeschränkt hätte.

Prozess auf Juni vertagt

Schmidt beantragte dahin gehend eine Erörterung des Gutachtens, da der Angeklagten bereits zuvor etwa für ihre Pensionierung und ihre Erwachsenenvertretung eine schizophrene Erkrankung attestiert worden sei. Nach einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie durch einen Amtsarzt habe man an eine Depotspritze zur Behandlung gedacht, die aufgrund des Alkoholkonsums letztlich jedoch nicht infrage gekommen sei. Der Senat nahm den Antrag an, der Prozess wurde daher auf Juni vertagt.

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