Prozess in St. Pölten
Mit gestohlenem Fahrzeug zum Prozess
Unglaublich, meinte Verteidiger Martin Paar, als zwei von insgesamt sechs Angeklagten in Begleitung von Polizeibeamten den St. Pöltner Gerichtssaal betraten. Der 18- und der 15-jährige Tschetschene wurden unmittelbar vor dem Prozess in einem gestohlenen Fahrzeug aufgegriffen, von der Polizei verhaftet und zum Prozess eskortiert. Nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung mussten sie zum Verhör, wo ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird.
ST. PÖLTEN (ip). Während der Mandant von Paar mit einem Freispruch den Saal verließ, wurden die fünf anderen Burschen, ein vorbestrafter 16-Jähriger aus dem Bezirk Tulln, ein 15-jähriger, gebürtiger Äthiopier, ein 14-Jähriger und die beiden Tschetschenen, ebenfalls aus dem Bezirk Tulln im Zusammenhang mit Raubüberfällen, schweren Körperverletzungen, Einbruchsdiebstählen, Nötigung und Unterschlagung von Richter Markus Grünberger zur Verantwortung gezogen.
„Das sind alles keine Kleinigkeiten“,
meinte der Jugendrichter zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Julia Berger. Laut Anklage waren die Burschen befreundet und statt Arbeit und Schule verbrachten sie ihre Zeit unter anderem damit, andere Jugendliche, teils Unmündige, mit Drohungen, Faustschlägen und Tritten zur Herausgabe von Bargeld und Handy zu „überreden“.
Zigaretten aus Trafik gestohlen
In wechselnder Beteiligung beraubten sie Opfer in einem Zug und einer S-Bahn in Klosterneuburg, einen Burschen in Tulln und einen in Wien und forderten Gäste vor einem St. Pöltner Lokal auf, ihre Habseligkeiten abzuliefern, wobei es auch immer wieder durch brutale Gewalt zu Verletzungen kam. Einigen Opfern drohten sie mit entsprechender Gewalt, falls sie sich an die Polizei wenden sollten.
In einer St. Pöltner Trafik drückten sie das Gitter-Rolltor auf und bedienten sich an Zigaretten, beim Einbruchsversuch in ein Cafe wurden sie beobachtet und ergriffen daher die Flucht. In der Wiener Lugnercity überkletterten sie eine Theke und eine Schwingtüre zur Beschaffung von Chips und Getränken.
Urteile wurden angenommen
Ihrem Tatbeitrag entsprechend verurteilte sie der Schöffensenat, wobei der 16-Jährige aufgrund seiner Vorstrafe und seiner geringen Schuldeinsicht mit stark abgeschwächtem Geständnis zwei Jahre Haft ausfasste (nicht rechtskräftig). Der 15-Jährige muss von insgesamt 20 Monaten sechs hinter Gittern verbüßen, die beiden Tschetschenen kamen mit Bewährungsstrafen von sechs und 15 Monaten davon, der 14-Jährige erhielt nach einer Verurteilung Anfang Juni zu den sechs Monaten noch weitere 14 Monate bedingt dazu. Ein Opfer erhält aufgrund der massiven Verletzung von den beiden dafür Verantwortlichen einen Betrag in Höhe von 2.650 Euro. Nach Rücksprachen mit den Verteidigern nahmen sie die mittlerweile rechtskräftigen Urteile an.
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