Prozess
Reitstalleinbrecher zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Zu einer massiven Reduzierung des Strafmaßes führte der Antrag der beiden Verteidiger Stefano Alessandro und Daniela Anzböck-Ropposch im Prozess gegen zwei Polen am Landesgericht St. Pölten, denen der Diebstahl von rund 300 Reitsättel zur Last gelegt wurde.
ST. PÖLTEN / ZENTRALRAUM NÖ (ip). Die Einbruchstour führte die beiden mehrfach massiv vorbestraften Männer am 3. Oktober 2019 nach Hart (St. Pölten), wo sie aus der aufgebrochenen Sattelkammer 21 Reitsättel stahlen. Am 6. November transportierten sie mit einem zuvor gemieteten Fahrzeug 23 Sättel aus einem Reitstall in Tulln ab. Neben Einbrüchen in Wien, Kronberg, Kammern, Stetten und Rohrendorf drangen sie Anfang Jänner 2020 abermals in Hart ein und erbeuteten 14 Sättel und Zubehör. Warum sie bei einem ihrer Coups in Wien ihre bereitgelegte Beute nicht abtransportierten, ist nicht geklärt, am 28. Jänner in Tulln gelang es ihnen jedenfalls erst gar nicht, die Sattelkammer aufzubrechen.
Wert wird angezweifelt
Der Wert der Beute, der den Angaben der Besitzer zufolge mehr als 300.000 Euro betrug, wurde seitens der Verteidigung angezweifelt, da es sich dabei vermutlich um Neupreise gehandelt habe. Ein Gutachter recherchierte nun den Zeitwert und kam zu einem Gesamtschadensbetrag von rund 222.000 Euro. Damit reduzierte sich auch das Strafmaß, das sich an dem Grenzwert von 300.000 Euro orientiert, von maximal zehn auf maximal fünf Jahre Haft.
Zahlreiche Coups
Für die Tatorte in Österreich entschieden sich die Diebe, da der 46-jährige Angeklagte in Deutschland Einreiseverbot hat. Seine großen Erfahrungen mit dem hohen Wert von Sätteln sammelte er bei zahlreichen Coups in ganz Europa und gemeinsam mit dem 43-jährigen Komplizen hielt er im Internet Ausschau nach geeigneten Objekten in Österreich.
Als „unbelehrbar“ bezeichnete der Richter die beiden Polen, die einer kriminellen Vereinigung zuzuordnen seien. Mildernd auf das Urteil wirkte sich lediglich das Geständnis der Angeklagten aus. Sie anerkannten die Schadenssumme und sollen darüber hinaus auch für den Wertverfall in Höhe von je 26.250 Euro, der dem angegebenen Verkaufserlös entspricht, aufkommen. Mit je dreieinhalb Jahren Haft erklärten sich die Verteidiger im Namen ihrer Mandanten einverstanden. Alessandro sprach von einem angemessen fairen Urteil, das auch seitens der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig ist.
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