Pottenbrunn
Schwieg zu Hinterleuten: "Laufbursche" von Cannabis-Operation verurteilt
- Im Februar wurde die Polizei auf eine Cannabisplantage in Pottenbrunn aufmerksam.
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Ein weiterer Beteiligter, der in den Anbau von 1.000 Cannabis-Pflanzen in Pottenbrunn involviert war, wurde verurteilt. Zu den Hinterleuten der kriminellen Organisation wollte er sich in der Verhandlung nicht äußern.
ST. PÖLTEN. Eine Cannabisplantage mit knapp 1.000 Pflanzen entdeckte die Polizei im vergangenen Februar. Drei Personen, die an der Produktion von rund 20 Kilogramm Cannabisblüten mitgewirkt waren, wurden im Mai bereits verurteilt (MeinBezirk berichtete). Nun musste ein weiterer Beteiligter vor Gericht.
Ein hohes Tier in der hochprofessionellen Organisation hinter der Riesen-Plantage war der Angeklagte nicht: Der 31-Jährige Wiener half lediglich als "Laufbursche" aus. Im Dezember vergangenen Jahres sei er dreimal in dem Gebäude in Pottenbrunn gewesen. "Da hab ich teilweise mitgeholfen", so der Angeklagte.
Er hätte kleine handwerkliche Tätigkeiten verrichtet sowie Boten- und Chaffeurdienste erledigt. Einmal sei er beispielsweise in ein Lager in Wien gefahren und hätte Kartons eingeladen.
500 Euro hatte er als Bezahlung erhalten. Zu den Personen, die ihm Aufträge erteilten, wollte er sich nicht äußern.
- Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Hohe Strafe drohte
Angeklagt war der 31-Jährige unter anderem wegen der Vorbereitung von Suchtgifthandel als Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Die Höchststrafe für diesen Tatbestand ist eine zehnjährige Freiheitsstrafe.
- 500 Euro bekam der Wiener für seine Dienste. Diese darf er nicht behalten, denn sie wurden für verfallen erklärt.
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Für den Schöffensenat stand eindeutig fest, dass der Wiener keine tragende Rolle in der kriminellen Organisation hinter der Cannabis-Produktion gespielt hatte. Er verurteilte den bisher Unbescholtenen zu einer Haftstrafe von 20 Monaten, davon 14 bedingt (rechtskräftig). In Untersuchungshaft hatte der Wiener bereits vier Monate verbüßt. Somit konnte er nach der Verhandlung bedingt entlassen werden.
Die 500 Euro Bezahlung darf er nicht behalten, denn sie wurden für verfallen erklärt. Der 31-Jährige muss sie also dem Gericht zahlen.
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