Gerichtsverhandlung
St. Pöltner stahl mehr als 10.000 Euro aus Handschuhfach
- 10.400 Euro stahl der St. Pölter aus dem Handschuhfach.
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Von seinem Arbeitgeber klaute ein St. Pöltner über 10.400 Euro. Er beschuldigte seinen Kollegen, ihm das Geld überlassen zu haben.
ST. PÖLTEN. Nur drei Monate lang arbeitete ein St. Pöltner bei einer Reinigungsfirma, bis er den Job verlor. Der Grund für die Kündigung: Er stahl 10.400 Euro aus dem Dienstfahrzeug. Gegenüber der Polizei behauptete er, sein Kollege hätte ihm das Geld gegeben. Nun musste er wegen schweren Diebstahls und Verleumdung vor Gericht. Er bekannte sich in der Verhandlung am Landesgericht St. Pölten größtenteils schuldig.
Angeblich unbezahlt gearbeitet
Für die Firma war der Angeklagte in mehreren Bundesländern unterwegs. Von den Kundinnen und Kunden wurde er bar bezahlt. Das Geld verwahrte er dann in einer Handkassa im Auto, bevor er es an seinen Chef übergab.
- Das Geld der Kunden verwahrten der Angeklagte und sein Kollege in einer Handkassa.
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Angeblich sei der Angeklagte während der gesamten drei Monaten nicht bezahlt worden, sondern hätte nur Geld für Essen bekommen. Bei einem Arztbesuch hätte sich außerdem herausgestellt, dass ihn sein Chef gar nicht krankenversichert hätte. Laut dem Verteidiger des Mannes würde sich die Arbeiterkammer bereits mit dem Fall befassen. 7.000 Euro würde sein Mandant von dessen ehemaligem Arbeitgeber einfordern.
Beute verzockt
Zum Diebstahl verleitet hätte den Angeklagten demnach akute Geldnot. "Ich hatte keine andere Wahl. Das war die einzige Möglichkeit", so der St. Pöltner. In der Verhandlung sagte er, er hätte mit dem Geld Schulden beglichen.
- Der Angeklagte gab an, er sei nie für seine Arbeit bezahlt worden und hätte daher das Geld gebraucht.
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Allerdings hatte sein ehemaliger Chef ein Telefonat aufgezeichnet, in dem er ihn mit dem Diebstahl-Vorwurf konfrontierte. Damals erzählte der Angeklagte, er hätte das Geld für Haschisch ausgegeben und im Casino verspielt.
Kollege hatte Mitleid
Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte nicht allein im Firmenauto. Schon im Vorhinein hatte er einem Kollegen gegenüber geklagt, er sei noch nicht bezahlt worden. Deshalb wolle er sich einfach das Geld aus dem Auto nehmen.
Laut dem Angeklagten hätte der Kollege ihm daraufhin das Geld angeboten und ihn aufgefordert, es einfach mitzunehmen. Doch der als Zeuge geladene Kollege schilderte den Vorgang etwas anders. Erlaubt, sich das Geld zu nehmen, hätte er dem Angeklagten nicht. Er hätte ihn von dem Diebstahl abhalten wollen, aber gleichzeitig wollte er sich nicht allzu sehr in die Angelegenheit einmischen.
- Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Hätte der Kollege dem Angeklagten tatsächlich das Firmengeld überlassen, hätte er sich der Veruntreuung schuldig gemacht. Deshalb legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten auch Verleumdung zur Last.
Muss Geld zurückzahlen
Richter Slawomir Wiaderek sprach den St. Pöltner schließlich schuldig im Sinne der Anklagte. Er verurteilte den zuvor Unbescholtenen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die 10.400 Euro darf er außerdem nicht behalten: Der gesamte Betrag wurde für verfallen erklärt, muss also vom Angeklagte gezahlt werden.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, aber da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist es noch nicht rechtskräftig.
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