Jugendschutz: "Es ist nicht alles egal"
Alkoholmissbrauch, Lärmschutz, gefälschte Ausweise: Bezirkshauptmannschaft und Polizei kontrollieren.
BEZIRK. BEZIRK. Frühlingszeit ist Festlzeit. Viele Festivitäten werden von Jugendlichen für Jugendliche organisiert. Durch das neue Veranstaltungssicherheitsgesetz liegt die Genehmigung nun oft bei den Gemeinden. Ob alle Vorgaben beziehungsweise auch das Jugendschutzgesetz eingehalten werden, wird von Bezirkshauptmannschaft und Polizei kontrolliert. Direkt vor Ort schauen Polizeibeamte in Zivil und auch Mitarbeiter der BH bei Festivitäten nach dem Rechten. "Wir kontrollieren unter anderem, ob unter 18-Jährige keine harten Getränke konsumieren und ob die Jugendlichen die gesetzliche Ausgangsfrist einhalten", erklärt Maria Riegl, Leiterin der Aufgabengruppe Jugendwohlfahrt an der BH Steyr-Land.
Oft ein Problem: Ältere Freunde holen die harten Getränke für die Jüngeren. "Da wird es dann schwierig, zu kontrollieren", so Riegl. Wird ein Jugendlicher unter 18 Jahren mit Hochprozentigem erwischt, schreiten die Mitarbeiter der BH ein. "Das Getränk wird ihm weggenommen". Werden die Jugendlichen frech oder versuchen die Mitarbeiter anzulügen, gibt es Konsequenzen. "Wir nehmen die Personalien auf und laden die Eltern zu einem Gespräch auf die BH". Bei den Gesprächen wird den Jugendlichen erklärt, dass das Verhalten rechtliche Konsequenzen hat. "Wir wollen ihnen damit auch vermitteln, dass es nicht egal ist, was man macht, wie man sich benimmt und wie viel Alkohol man trinkt", so Bezirkshauptfrau Cornelia Altreiter-Windsteiger.
Kontrollen fruchten
Auch mit gefälschten Ausweisen sind Polizei und BH konfrontiert. "Den Jugendlichen ist es aber nicht bewusst, dass es sich dabei um eine Urkundenfälschung handelt", so Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter Chefinspektor Josef Lumplecker. Seit einigen Jahren werden Veranstaltungen im Bezirk Steyr-Land kontrolliert. "Man merkt, dass diese Kontrollen etwas bringen", erklärt die Bezirkshauptfrau. Auch von den Eltern und den Veranstaltern wird dies positiv gesehen. Die Polizei ist in Zivil bei Festivitäten vertreten. "Die Beamten gehen in unregelmäßigen Abständen durch das Fest und kontrollieren ob alles passt", erklärt Lumplecker.
Auch Lärmmessungen werden von den Beamten durchgeführt. "Die Geräte stellt die BH zur Verfügung. Die Werte werden in ein Protokoll eingetragen", so Lumplecker.
Bis zur Sperrstunde sind die Beamten vor Ort. "Das nach Hause gehen ist oft noch ein heikles Thema. Die ,Cool-Down-Phase’, bei der das Fest nach und nach beendet wird, trägt zu einem reibungslosen Ende der Veranstaltung bei", weiß Lumplecker.
Präsenz zeigen
Die Kontrollen der Feste werden stichprobenartig durchgeführt. Das eine Mal ist nur die Polizei vor Ort. Dann wiederum sind Polizeibeamte und BH-Mitarbeiter am Fest. "Wir gehen danach, bei welcher Veranstaltung es bereits viele Vorfälle gegeben hat. Da will man gleich präsent sein und nicht erst dann, wenn es so weit ist", so Lumplecker. Die Kooperation zwischen der Polizei und der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land funktioniert wirklich vorbildlich. "Die Polizei leistet ausgezeichnete Arbeit", lobt Altreiter-Windsteiger, und ergänzt: "Wir wollen, dass die Feste sicher sind, zum Schutz der Besucher".
Auszug aus dem Jugendschutzgesezt:
Aufenthalt von Jugendlichen: Jugendlichen ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten (Plätze, Straßen, Parks, Freigelände), in Gastgewerbebetrieben im Sinn der Gewerbeordnung 1994, in Buschenschenken, bei öffentlichen Veranstaltungen im Sinn des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes und Kinovorführungen erlaubt. Ohne Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 bis 22 Uhr, vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 24 Uhr, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung.
Alkohol, Tabak und Drogen
Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum von Tabakwaren und von alkoholischen Getränken verboten. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.