Zusammenarbeit der Bezirksbehörden in Wels und Steyr fixiert

Foto: Land OÖ/Stinglmayr

STEYR. Die Kompetenzbündelung und engere Kooperation der Bezirkshauptmannschaften ist eines der zentralen Projekte von Landeshauptmann Thomas Stelzer. Die Qualitätsverbesserung für die Bürger, eine Effektivitäts- bzw. Effizienzsteigerung und damit der wirksamere Einsatz öffentlicher Mittel sind die Ziele dieses Vorhabens. „Wir überprüfen laufend, ob die öffentlichen Strukturen noch auf der Höhe der Zeit sind. In einem so großen Bundesland wie Oberösterreich sind Bezirksbehörden wichtig, um als Kontakt, Berater und Beschleuniger in den Regionen und Bezirken da zu sein. Aber in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung gibt es auch Arbeitsbereiche, in denen man Kompetenzen bündeln kann“, erklärt Stelzer.
„Von Anfang an war klar, dass es keine Pauschallösung für alle Bezirksbehörden geben kann, sondern für jedes Bezirksbehörden-Paar ein eigenes passendes Modell. Auch wenn aufgrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht so viel möglich ist, wie wir uns gewünscht hätten, ist mit der jetzt erzielten Einigung ein erster großer Schritt getan“, so Stelzer.
„Verwaltungsverbesserung ist Standortverbesserung. Wer die Effizienz im Bereich der Verwaltung steigert, der trägt auch zur Attraktivierung des Standortes bei. Die Bezirksverwaltungsbehörden leisten großartige Arbeit, die nicht ersetzt oder gestrichen werden kann und soll. Kompetenzbündelungen aber bringen eine Steigerung der Qualität mit sich und das führt zu besseren, einfacheren und schnelleren Verfahrensabläufen für die Oberösterreicher. Dass sich Wels und Steyr diesem Gedanken anschließen, ist ein besonders erfreuliches Signal und zeugt von der Richtigkeit des gemeinsamen Weges. ‚Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt‘. Und das heute präsentierte Ergebnis ist ein solcher erster Schritt, den wir zusammen gehen“, begrüßt Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner den eingeschlagenen Weg.

Bereit für Kooperationen

Das Bundesverfassungsgesetz (Artikel 15 (10)) erlaubt aktuell nur unter bestimmten Bedingungen eine Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden mittels Landesgesetz. Eine Zusammenlegung von Magistraten und Bezirkshauptmannschaften ist laut Bundesverfassung nicht möglich. „In Oberösterreich setzen wir auf die geplante Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Länder. Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass diese Reform rasch vorangetrieben wird und wir damit mehr Spielraum für weitere Kooperationen von Bezirkshauptmannschaften erhalten“, sagt Stelzer
„Das Positivste an dem nunmehr abgeschlossenen Prozess zwischen Land, Stadt und BH zur Auffindung von möglichen Verbesserungspotentialen, war die wirklich umfassende und penibel durchgeführte Überprüfung der Aufgabenfelder, deren Abklopfen auf Gemeinsamkeiten und eventuelle Doppelgleisigkeiten, aber auch das Aufzeigen von und Festhalten an bereits bestehenden Kooperationen“, erklärt der Bürgermeister von Steyr Gerald Hackl.
Für die Stadt Steyr ist das Bestreben, die breite Dienstleistungspalette so effizient, kostensparend und bürgerfreundlich wie möglich bereit zu stellen, weiterhin oberste Zielsetzung. „Wir sind auch in Zukunft für Kooperationen offen und nehmen aus diesem Prozess die positive Erkenntnis mit, dass die Arbeit im Hause Magistrat aber auch in den anderen Institutionen sehr effizient und kostensparend erledigt wird“, so Hackl.

In folgenden Bereichen wird die Zusammenarbeit der Behörden künftig
forciert:
Bereits bestehende gemeinsame Aufgabenerfüllung wie beispielsweise im Bereich
der Migration und Integration, des Forst- und Veterinärdienstes oder der
Alkoholberatung werden beibehalten. Darüber hinaus:
Sanitätsdienst:
gegenseitige Vertretung der Amtsärzte im Urlaubs- und Krankheitsfall
Kooperation bei der Betreuung Suchtmittelabhängiger (Substitution)
Nutzung gemeinsamer Vertragsgrundlagen fr die erforderliche Beiziehung
von Fachärzten in der TBC-Fürsorge (Radiolog/innen, Pulmolog/innen).
Konzentration und Abstimmung von Impfangeboten
Zusammenarbeit/Vertretung bei Erhebungsaufgaben für meldepflichtige
Erkrankungen (inkl. Eingaben in das Epidemiologische Meldesystem).
Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten

Soziales:
Zusammenarbeit bei der Pflegekoordination nach Sozialhilfegesetz und
Chancengleicheitsgesetz durch stärkere Vernetzung
Kooperation im Bereich Beschaffung durch die regionalen Träger Sozialer
Hilfe (Sozialhilfeverband) für den Unterschwellenbereich

Kinder- und Jugendhilfe:
Zusammenarbeit beim Pflegekinderwesen
Pflegefamilienoffensive

Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Steyr auf die
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land übertragen:
Gutachten für den Fachbereich Naturschutz
Bäderhygienegesetz
Fischereirecht
Forstrecht
Jagdrecht
Naturschutzrecht
 Tiertransportgesetz

Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
auf die Statutarstadt Steyr übertragen:
Eltern-Mutterberatungen gebündelt an einem Ort
Untersuchungen lt. Sexualdienstleistungsgesetz
Namensänderungsgesetz
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Steyr auf das Amt der
Oö. Landesregierung übertragen:
Lebensmittelaufsicht (ohne Marktaufsicht)
Überwachungen nach dem Preisauszeichnungsgesetz

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