Bergwacht-Einsatzstelle Stubai informiert
Biwak im Hochgebirge – erlaubt, verboten oder was?

Stubaier Bergseen - Grünausee | Foto: Copyright: TVB Stubai Tirol/Andre Schönherr
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NEUSTIFT I. ST. Mitte August 2025 erhielt die Einsatzstelle Stubai in den frühen Morgenstunden den aufgeregten Anruf eines naturverbundenen Bergwanderers: „Ich komme gerade am Grünausee vorbei. Direkt am Seeufer hat eine größere Gruppe von Leuten ein Lager errichtet. Ein Zelt wurde aufgebaut sowie etliche Biwaksäcke sieht man im Uferbereich des Hochgebirgssees. Augenscheinlich sind sie schon ein paar Tage da – Highlife und Halligalli bis tief in die Nacht, laute Musik, es wird mit Frisbee-Scheiben geworfen, die im See landen. Vielleicht Krawall über mehrere Tage, Notdurft verrichten, Müll – muss sowas in freier Natur und exponierter Höhenlage sein? Es wäre Zeit, dass die Bergwacht hier mal ein Exempel statuiert!“

Infos zum Grünausee

Der Grünausee mit knapp 50.000 m² Fläche liegt ca. 2 km von der Sulzenauhütte entfernt auf 2335 m Seehöhe in den Stubaier Alpen und ist damit der größte Stubaier Bergsee. Im Umfeld finden sich eiszeitliche Gesteinsablagerungen, die das Eis hier vor mehr als 10.000 Jahren hinterlassen hat. Nachdem der Grünauferner vollständig abgeschmolzen war, wandelte sich das anfangs durch Schwebstoffe trübe Schmelzwasser, die sogenannte Gletschermilch, in glasklares, türkis-grünes Wasser. Als leuchtender Fleck in der Gebirgslandschaft sticht er weithin sichtbar vor dem imposanten Wilden Freiger (3418 m) heraus. Der See liegt im Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl, die Einsatzstelle Stubai berichtete zu den Tiroler Schutzgebieten erst kürzlich hier.

Betreiber Sulzenauhütte kontaktiert

Weiters erklärte der Informant der Bergwacht, er habe zuerst die Hüttenpächter der Sulzenauhütte verständigt. Diese meinten, sie haben sowas schon mal in ähnlicher Weise mitbekommen und wenn das Schule macht, dann „gute Nacht“ im Hochgebirge! Ihnen wäre das auch ein Dorn im Auge und er möge doch die Bergwacht verständigen, vielleicht könnten die sich ja der Thematik annehmen?

Kontrollen schwierig und zeitaufwendig

Im konkreten Fall war es der Einsatzstelle Stubai leider nicht möglich, so kurzfristig und zeitnah ins Zielgebiet zu gelangen, war die Streife im Tal doch gerade mit umfangreichen Kontrollen gemäß dem Tiroler Campinggesetz beschäftigt. Hier handelt es sich um eine zeitraubende Bergwanderung von insgesamt ca. 13 km mit 840 Höhenmetern, Gehzeit von der Haltestelle Sulzenau zum See rund 3 Stunden. Am Weg liegt nach ca. einer Stunde die Sulzenaualm, von dort aus weiter in einer Stunde zur Sulzenauhütte, nochmals eine knappe Stunde später erreicht man dann den See.
„Die Situation hätten wir uns gerne selbst vor Ort angeschaut“, meinte der Einsatzstellenleiter-Stellvertreter, bedauerlicherweise war das in der Eile nicht machbar. Im Tal kommen wir schon kaum zur Ruhe, jetzt geht es hoffentlich nicht auch noch droben am Berg los!“

Ähnliches Treiben beim Obernberger See

„Solche Vorfälle wurden bisher mehrmals im Landschaftsschutzgebiet Nößlachjoch-Obernberger See-Tribulaune beim Naturdenkmal Obernberger See von der Einsatzstelle Steinach a. Br. festgestellt, diese Unart scheint nun auch ins Stubaital überzuschwappen. Hier handelt es sich um hochalpinen Naturraum mit äußerst sensibler Flora und Fauna.“ Tageslanges Biwakieren schadet da massiv, sei es durch Lärm, Licht von Stirnlampen oder vielleicht sogar Lagerfeuern, die die Bodendecke nachhaltig zerstören – von zurückgelassenem Müll und menschlichen Exkrementen ganz zu schweigen. Insbesondere das Wild dürfte durch Partys am Berg gestört werden. Grundsätzlich sollten sich alle Naturnutzer entsprechend rücksichtsvoll verhalten und die Natur in seiner ganzen Vielfalt respektieren und schonen.

Fakt ist, dass das Stubaital als touristische Hochburg teilweise schon an seine Grenzen stößt. Am See vorbei führt die landschaftlich wohl schönste Etappe des beliebten Stubaier Höhenweges von der Sulzenau- auf die Nürnbergerhütte, ein im Sommer vielbegangener Steig. Buchungen auf den Hütten sind teilweise schon ein Jahr vorher nötig, um überhaupt einen Platz zu erhaschen, verantwortlich dafür ist auch die kurze Begehbarkeit von Juni bis September.

Geplantes Biwakieren im Gebirge keine Notlage, sondern Campen

Nach Einschätzung der Einsatzstelle Stubai ist das geplante Nächtigen von Personen in Zelten, Biwaksäcken und dergleichen im Hochgebirge über ein oder mehrere Tage kein „Biwakieren“, sondern das Kampieren von Personen in mobilen Unterkünften. Hier greift dann das Tiroler Campinggesetz, welches „Wildcampen“ strikt verbietet – insbesondere in Schutzgebieten oder im Bereich von Naturdenkmälern.
„Im Hochgebirge zu biwakieren bedeutet für uns eine Notübernachtung im Biwaksack oder auch Zelt aufgrund unplanbarer Gründe, wie aufziehendes Schlechtwetter, aufkommende Dunkelheit oder ein körperliches Gebrechen“, so die Einsatzstelle, „beim Zelten gleich über mehrere Tage wäre das aber eher unglaubwürdig – für uns eine Verwaltungsübertretung mit Anzeige als Folge!“

Zum Thema siehe auch:

Alpenverein: Campen in den Bergen – was ist erlaubt?
Alpenverein: Wildcampen und Biwakieren am Berg – was ist legal?
ORF Tirol: Biwaks werden für Partys missbraucht
Alpenverein: Es geht um die Wurst

Stubaier Bergseen - Grünausee | Foto: Copyright: TVB Stubai Tirol/Andre Schönherr
Stubaier Bergseen - Grünausee mit Sonne | Foto: Copyright: TVB Stubai Tirol/Andre Schönherr
Stubaier Bergseen - Plakette Grünausee | Foto: Copyright: TVB Stubai Tirol/Andre Schönherr
weiter Weg zum Grünausee | Foto: TBW Est. Stubai
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