Mit neuen Gesetzen ins neue Jahr

- Rechtsanwalt Roland Weinrauch
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Rechtsanwalt Roland Weinrauch verrät die wichtigsten Änderungen für 2018.
2017 war das Jahr der umfassenden Erbrechtsreform. Auch heuer werden wir mit zahlreichen Neuerungen konfrontiert. Rechtsanwalt Roland Weinrauch – der Fehringer leitet ein Team aus insgesamt sechs Juristen in seiner Heimatstadt sowie an den Standorten Graz und Wien – verrät die wichtigsten Details.
Viele Jahre lang wurde darüber heftig diskutiert, zuletzt ging's dann schnell. Der Pflegeregress ist Geschichte. "Ein Zugriff auf das Vermögen der zu pflegenden Personen und der Angehörigen ist damit unzulässig", erklärt Weinrauch. Die Bestimmungen sind mit 1. Jänner in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt seien laufende Verfahren einzustellen, "Ersatzansprüche dürfen nicht mehr geltend gemacht werden".
Rauchen verboten!
Beschlossene Sache ist das "Rauchverbot in der Arbeitsstätte". Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz besteht ab dem 1. Mai dann ein generelles Rauchverbot, wenn in der Arbeitsstätte zumindest ein Nichtraucher beschäftigt ist. Weinrauch: "Sind ausreichend Räumlichkeiten vorhanden, steht es dem Arbeitgeber jedoch frei, einzelne Raucherräume einzurichten".
Fraglich ist, wie die Regierung in diesem Zusammenhang die umstrittene Regelung in der Gastronomie im Detail ausgestalten möchte. Denn auch die Gaststätten sind Arbeitsstätten und zudem Ausbildungsplatz für Lehrlinge.
Gmbh-Gründung via Handy
Seit 1. Jänner ist eine vereinfachte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung möglich. Demnach kann laut Rechtsanwalt Roland Weinrauch eine Einzelperson ohne Notar in elektronischer Form über das Unternehmensserviceportal (USP) mittels Bürgerkarte oder Handysignatur eine Eintragung ihrer GmbH veranlassen.
Strenger Datenschutz
Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2016 kommt ab dem 25. Mai in Österreich zur Anwendung. Auf Unternehmer kommen etwa beim Speichern und Weitergeben personenbezogener Daten noch strengere Pflichten in der Dokumentation und Verwaltung zu. "Neben der Etablierung eines einheitlichen Datenschutz-EU-Standards hat die Datenschutz-Grundverordnung einige To-dos für die Unternehmer zur Folge", die früh genug vor dem Mai erledigt sein sollten, rät Weinrauch.
Weiters neu ist das "Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz", das am 15. Jänner in Kraft tritt. Das Register soll einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten.
Nicht neu, sondern abgeschafft ist die klassische "Sachwalterschaft" – und zwar mit 1. Juli. "Damit soll sie Selbstbestimmung von Menschen etwa mit einer psychischen Krankheit erweitert werden." Abgelöst wird die Sachwalterschaft von vier alternativen Modellen.
2 Fragen an
Roland Weinrauch
www.weinrauch-rechtsanwaelte.at
Welche neue Verordnung kam für Sie unerwartet?
Die Abschaffung des Pflegeregresses. Das war ein politischer Schnellschuss. Die Finanzierung bleibt eine große Herausforderung. Was fehlt, ist ein Gesamtkonzept, wie man das Finanzierungsprobelm lösen möchte.
Welches Gesetz hat die tiefgreifendsten Folgen?
Die Datenschutzgrundverordnung, denn alle Unternehmen und auch Einzelunternehmer müssen sich über die Umsetzung Gedanken machen. Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro drohen.
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