Sicherstellung im Herbst 2021
WKStA darf Daten aus Kanzleramt auswerten
E-Mail-Postfächer, elektronische Dokumente und persönlich zugeordnete Laufwerke von Personal, das während Sebastian Kurz' (ÖVP) Kanzlerzeit in der Pressestelle und in Kabinetten tätig war, müssen vom Bundeskanzleramt (BKA) herausgegeben werden. So lautet die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien. ÖSTERREICH. Bei der Hausdurchsuchung im BKA im Herbst 2021 stellten Ermittlerinnen und Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) fest, dass mehrere Beschuldigte ihre...