Arbeiterkammer Burgenland
Schneeräumung: Was ist zu tun, wenn es schneit?
Die Arbeiterkammer rät Haus- und Grundstücksbesitzer:innen in Sachen Winterdienst gesetzliche Vorschriften einzuhalten bzw. in der Gemeinde die Bestimmungen nachzufragen. Für den Fall, dass es im Burgenland schneit, gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, an die sich Besitzer:innen von Häusern und Grundstücken zu halten haben. Zwischen 6 und 22 Uhr müssen Gehsteige und Gehwege von Schnee gesäubert und bei Glatteis bestreut sein. Dazu ist man gesetzlich verpflichtet. „Wenn Fußgänger:innen wegen...