Zuständig für die Süd- und Oststeiermark
Der dritte steirische Standort für die Familiengerichtshilfe befindet sich in Fürstenfeld. Seit Jänner des Jahres befindet sich der in der Steiermark bisher dritte Standort der Familiengerichtshilfe mit dem Zuständigkeitsbereich für die gesamte Ost- und Südsteiermark in Fürstenfeld. Der Familiengerichsthilfe-Standort, von dem aus die Gerichtsbezirke Fürstenfeld, Gleisdorf, Weiz, Feldbach und Bad Radkersburg betreut werden, wurde nun vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz, Manfred Scaria,...